Bundesverfassungsgericht: zweite Verfassungsbeschwerde jetzt 2 BvR 1974/26 – der zuständigen Kammer vorgelegt
16.10.2026 · Zugang 23.10.2026
Mit Schreiben vom 16.10.2026 (Poststempel 21.10.2026, mir in der JVA Heidering ausgehändigt am 23.10.2026) teilt das Bundesverfassungsgericht mit, dass meine Verfassungsbeschwerde vom 01./02.09.2026, bisher im Allgemeinen Register unter AR 6264/26 geführt, in das Verfahrensregister übertragen wurde. Sie trägt jetzt das Aktenzeichen 2 BvR 1974/26 und ist der zuständigen Kammer vorgelegt. Gegenstand: Beschluss des Kammergerichts vom 18.08.2026 (2 Ws 111/26) und Beschluss des Landgerichts Berlin I vom 24.06.2026 (589 StVK 86/26). Quelle: Anlage 247_F2 (Eckdaten; das Original liegt bei mir).
Die Daten: Ergänzung der Unterlagen am 22.09.2026 (F2-219); Schreiben des Gerichts vom 16.10.2026; meine Sachstandsanfrage vom 20.10.2026, zugestellt am 22.10.2026 (F2-220). Das Schreiben des Gerichts ist älter als meine Anfrage. Ein Aktenzeichen bezeichnet die Eintragung und die Zuweisung an eine Kammer, nicht die Annahme zur Entscheidung. Zur ersten Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1314/26 liegt weiterhin keine Nachricht vor.