Antwort an Frau Metz: Gespräch ja – mit Protokoll und Zeugen. Ein Geständnis wird es nicht geben
30.10.2026 · zugestellt 29.10.2026
Die Sozialarbeiterin hat mir mehrfach ein persönliches Gespräch mit der Teilanstaltsleiterin Frau Metz angeboten; deren Vornamen wollte sie nicht nennen. Ich habe Frau Metz schriftlich geantwortet: Ich bin zu einem Gespräch bereit – mit schriftlicher Tagesordnung, Protokoll mit Kopie für mich und einer Person meines Vertrauens als Zeugin oder Zeuge. Ein Gespräch unter vier Augen über die „Straftataufarbeitung“ lehne ich ab. Ein Geständnis wird es nicht geben.
Begründung im Schreiben: Ich bin überzeugt, dass das Verfahren gegen mich fabriziert und das Urteil manipuliert wurde; ich habe Strafanzeige erstattet (232 Js 4326/26), über die nicht entschieden ist, und für die Angezeigten gilt die Unschuldsvermutung. Außerdem bitte ich, Entscheidungen über mich mit vollem Namen und Funktion zu unterschreiben – der schriftliche Vollzugsplan vom 27.10.2026 trägt nur ein Kürzel. Per Telefax zugestellt am 29.10.2026 um 22:36 Uhr an 030 90147-3253, 1 Seite, Übertragung OK, FAX-ID 17698028 (Anlage 265_F2). Einordnung: Zwang zum Geständnis · Dossier: Frau Metz.