Fristgerecht nachgereicht: 83 Seiten an das Bundesverfassungsgericht (AR 6264/26)
22.09.2026
Am 22.09.2026 um 19:17 Uhr übermittelte ein Unterstützer in meinem Auftrag per Telefax an das Bundesverfassungsgericht (0721 9101-382) die mit Schreiben vom 07.09.2026 angeforderten Unterlagen: Ergänzungsschreiben vom 22.09.2026, die Beschwerdeschrift zum Kammergericht vom 01.07.2026 (Anlage 140_F2) sowie die Anlagen 1–7, 10, 12 und 14 der Verfassungsbeschwerde — 83 Seiten, Übertragung OK, FAX-ID 17451605. Die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG lief am 25.09.2026 ab; die Unterlagen gingen drei Tage vorher ein. Quelle: Anlage 240_F2.
Seitdem gibt es keine Eingangsbestätigung und keine Mitteilung, ob das Verfahren aus dem Allgemeinen Register ins Verfahrensregister übertragen wurde. Am 20.10.2026, nach 28 Tagen ohne Nachricht, folgte die Sachstandsanfrage (F2-220). Vorgeschichte: der Hinweis des Gerichts (F2-204).