Antrag auf gerichtliche Entscheidung: Ergebnis der Vollzugsplankonferenz vor die Strafvollstreckungskammer
26.10.2026
Mit Antrag vom 26.10.2026 nach §§ 109 ff. StVollzG an das Landgericht Berlin I – Strafvollstreckungskammer beantrage ich: die Entscheidung, offenen Vollzug und Lockerungen allein von einer „Straftataufarbeitung“ abhängig zu machen, und die darauf beruhende Fortschreibung aufzuheben und neu entscheiden zu lassen; festzustellen, dass diese Bedingung rechtswidrig war; festzustellen, dass mein Auskunftsantrag vom 15.10.2026 rechtswidrig nicht beschieden wurde, und die Anstalt zur Bescheidung zu verpflichten; festzustellen, dass die Konferenz keine Erörterung im Sinne des § 9 StVollzG Bln war. Feststellungsinteresse: tiefgreifender Grundrechtseingriff und Wiederholungsgefahr. Quelle: Anlage 249_F2.
Angehängt: eidesstattliche Versicherung (Anlage 248_F2), mein Antrag vom 15.10.2026 (Anlage 236_F2), Sendebericht vom 14.10.2026 (Anlage 237_F2), Dienstaufsichtsbeschwerde (Anlage 250_F2). Per Telefax zugestellt am 26.10.2026 um 15:48 Uhr an 030 9014-2010, 12 Seiten, Übertragung OK, FAX-ID 17672617 (Sendebericht: Anlage 251_F2). Der Antrag nennt diese Seite und trägt einen QR-Code. Über Antrag und Beschwerde ist nicht entschieden; die Bewertungen sind meine. Vorher: F2-225.