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Fall 2 · Vollzug · Freiheit gegen Geständnis

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Teilanstaltsleiterin Frau Metz

26.10.2026

Mit Schreiben vom 26.10.2026 an die Anstaltsleitung der JVA Heidering, Abschrift an die Senatsverwaltung für Justiz als Aufsichtsbehörde, erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Metz: (1) Lockerungen und offener Vollzug nur gegen „Straftataufarbeitung“, obwohl nach ihrer eigenen Erklärung keine anderen Hindernisse bestehen; (2) mein am 14.10.2026 nachweislich zugestelltes Telefax „nicht erhalten“, Auskunft zur Verzögerung verweigert; (3) keine Erörterung in der Konferenz. Anträge: dienstaufsichtliche Prüfung, schriftliche Erklärung, ob die Anstalt an der Bedingung festhält, Bescheidung meines Antrags vom 15.10.2026, Auskunft über den Verbleib meines Telefaxes, Prüfung, ob Frau Metz bis zur Klärung über meine Lockerungen entscheiden soll. Quelle: Anlage 250_F2.

Per Telefax zugestellt an die JVA Heidering am 26.10.2026 um 15:46 Uhr an 030 90147-3253, 9 Seiten, Übertragung OK, FAX-ID 17672631 (Sendebericht: Anlage 252_F2). Abschrift an die Senatsverwaltung für Justiz am 26.10.2026 um 22:29 Uhr an 030 9013 2000, 9 Seiten, Übertragung OK, FAX-ID 17674685 (Sendebericht: Anlage 253_F2). Die Beschwerde ist vor dem Versand hier veröffentlicht und verweist am Ende auf sich selbst, auf das Dossier zu Frau Metz und auf das Gedächtnisprotokoll. Über Antrag und Beschwerde ist nicht entschieden; die Bewertungen sind meine.