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Fall 2 · Vollzug · Freiheit gegen Geständnis

Schriftlicher Vollzugsplan ausgehändigt: 14 Seiten, ohne Unterschrift – die Bedingung steht

27.10.2026 · Ergänzung 29.10.2026

Am 27.10.2026 wurde mir die schriftliche Fortschreibung meines Vollzugs- und Eingliederungsplans ausgehändigt: 14 Seiten, ohne Unterschrift und ohne Namen eines Bediensteten, nur mit einem Kürzel. Nach meiner ersten Durchsicht bestätigt sie, was in der Konferenz vom 23.10.2026 gesagt wurde: offener Vollzug und Lockerungen nur gegen „Straftataufarbeitung“.

Mit der schriftlichen Bekanntgabe läuft die Zweiwochenfrist des § 112 Abs. 1 StVollzG, nach meiner Berechnung bis zum 10.11.2026. Mit Ergänzung vom 29.10.2026 an die Strafvollstreckungskammer erstrecke ich meinen Antrag vom 26.10.2026 auf den schriftlichen Plan, stelle ihn vorsorglich erneut und bitte, die Anstalt zur Vorlage von Plan und Konferenzprotokoll aufzufordern (Anlage 255_F2). Per Telefax zugestellt am 28.10.2026 um 22:57 Uhr an 030 9014-2010, 1 Seite, Übertragung OK, FAX-ID 17690360 (Sendebericht: Anlage 258_F2). Der Scan des Plans liegt vor: Anlage 266_F2 (F2-239). Über die Beschwerden und Anträge ist nicht entschieden; die Bewertungen sind meine. Vorher: F2-226.