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Fall 2 · Vollzug · Videotelefonie-Sperre

Aufsichtsbeschwerde an die Senatsverwaltung und Auskunftsantrag: Wer hat was geprüft?

29.10.2026

Gegen den Bescheid vom 16.10.2026 wende ich mich an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz als Aufsichtsbehörde (Anlage 256_F2). Ich beantrage mitzuteilen, welche Dienstpflichten geprüft wurden und auf welche Feststellungen die Verneinung einer Pflichtverletzung gestützt ist; über meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 01.10.2026 zu entscheiden; mitzuteilen, welche Folgerungen aus dem Beschluss vom 11.09.2026 gezogen wurden. Bei der JVA Heidering beantrage ich Auskunft und eine Kopie der Stellungnahme von Herrn Lohmeier und der Prüfvermerke sowie die Angabe, wer den Bescheid bearbeitet und unterzeichnet hat (Anlage 257_F2).

Per Telefax zugestellt am 28.10.2026: an die Senatsverwaltung um 23:00 Uhr, 030 9013 2000, 3 Seiten mit Anlage 254_F2, Übertragung OK, FAX-ID 17690363 (Anlage 259_F2); an die JVA Heidering um 22:59 Uhr, 030 90147-3253, 1 Seite, Übertragung OK, FAX-ID 17690369 (Anlage 260_F2). Die Schreiben sind auf den 29.10.2026 datiert. Den Rechtsschutz gegen die Sperre selbst habe ich vor Gericht gewonnen. Offen ist die Verantwortung. Auskunftsantrag: Anlage 257_F2. Über die Beschwerden und Anträge ist nicht entschieden; die Bewertungen sind meine. Vorher: F2-228.