Telefonentgelte verdoppelt, Anstalt schweigt seit acht Wochen: Antrag an die Strafvollstreckungskammer
30.10.2026 · zugestellt 29.10.2026
Seit dem 17.08.2026 berechnet der Betreiber des Haftraummediensystems, die Telio-Gruppe, höhere Minutenpreise: Gespräche in deutsche Mobilfunknetze kosten 0,04 statt 0,02 Euro (+100 %), ins Ausland bis 0,19 statt 0,02 Euro (+850 %); das deutsche Festnetz blieb bei 0,03 Euro. Gefangene können weder Anbieter noch Tarif wechseln. Auf meinen Antrag vom 03.09.2026 (Eingang 06.09.2026) hat die JVA Heidering trotz zwei Erinnerungen nicht einmal den Eingang bestätigt. Mit Antrag nach §§ 109, 113 StVollzG bitte ich die Strafvollstreckungskammer, die Anstalt zur Entscheidung zu verpflichten.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Anstalt bei alternativloser Gefangenentelefonie marktgerechte Preise sicherstellt (Beschluss vom 08.11.2017 – 2 BvR 2221/16). Das Bundeskartellamt schrieb mir: „Letztlich ist es also die Sache des Landes/der Anstalt“ (B11-1/26-043). Die Senatsverwaltung hat mein paralleles Anliegen am 10.09.2026 an eine Fachreferentin weitergeleitet (Anlage 220_F2) und seitdem nicht entschieden. Per Telefax zugestellt am 29.10.2026 um 22:38 Uhr an 030 9014-2010, 6 Seiten, Übertragung OK, FAX-ID 17698015 (Anlage 263_F2). Anlagen: Anlage 262_F2, Anlage 220_F2. Über den Antrag ist nicht entschieden; die Bewertungen sind meine.