📅 27. Juli 2026
📍 JVA Heidering, Berlin
🏛️ Kammergericht, Az. 2 Ws 111/26
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In einem Open Statement vom 27.07.2026 erklärt der inhaftierte Aktivist Dmitry Bagrash öffentlich, dass er kein Geständnis ablegen wird, um früher aus der Haft entlassen zu werden — auch wenn ihm genau das nach eigener Einschätzung faktisch nahegelegt wird.

„Ich lehne Freiheit gegen ein Geständnis ab."
— Dmitry Bagrash, Open Statement, 27.07.2026

Hintergrund ist ein Widerspruch in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 26.05.2026: dort heißt es wörtlich, ein umfassendes Schuldbekenntnis sei „keine unverzichtbare Voraussetzung" — dennoch wird Bagrash seine fehlende „Straftataufarbeitung", also sein Festhalten an seiner Unschuld, gegen seine vorzeitige Entlassung gehalten.

Zeitgleich reichte Bagrash eine Gegenerklärung im Beschwerdeverfahren vor dem Kammergericht ein (Az. 2 Ws 111/26). Darin widerspricht er dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, seine sofortige Beschwerde als unbegründet zu verwerfen, und macht geltend, dass rechtmäßige Beschwerden, Hungerstreiks, Veröffentlichungen und das Festhalten an seiner Unschuld nicht ohne konkrete Tatsachengrundlage als Gefährlichkeitsmerkmale verwendet werden dürfen.

Bagrash sieht darin den Kern seines Falls: Er halte das Urteil vom 22.07.2024 für falsch — ein Geständnis würde diesen aus seiner Sicht bestehenden Fehler endgültig festschreiben.

Presseanfragen: bagrash.presse@gmail.com · Presse-ID 2135610
Dmitry Bagrash ist Vorsitzender von Unkremlin e.V. (VR 39791 B, Berlin) und derzeit inhaftiert in der JVA Heidering.