Fall 2 · Strafanzeige Groß / Wachs
Die Generalstaatsanwaltschaft gibt die Anzeige gegen ihren Ankläger an die ihr unterstellte Staatsanwaltschaft — ohne ein Wort zur Befangenheit
29.09.2026
Gz. 163 AR 392/26. Weiterleitung „zuständigkeitshalber“ an die Staatsanwaltschaft Berlin, 27 Tage nach Eingang der Anzeige. Kein Aktenzeichen, kein Wort zur erbetenen Abgabe außerhalb Berlins. Quelle: Anlage 224_F2 (Abschrift).