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Fall 2 · Strafanzeige Groß / Wachs

Generalstaatsanwaltschaft: Aktenzeichen 232 Js 4326/26 – Abgabe außerhalb Berlins abgelehnt

14.10.2026

Mit Schreiben vom 14.10.2026 (Gz. 163 AR 392/26; Fertigungsdatum 19.10.2026; bei mir eingegangen am 21.10.2026) antwortet die Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf mein Folgeschreiben vom 12.10.2026. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aufgrund meiner Anzeige vom 02.09.2026 unter dem Aktenzeichen 232 Js 4326/26 eingeleitet. Zu meiner Bitte um Abgabe: „Allein die Tatsache, dass sich das Verfahren gegen Justizbedienstete des Landes Berlin richtet, bietet für sich genommen keinen Anlass, das Verfahren an eine auswärtige Staatsanwaltschaft abzugeben.“ Unterzeichnet hat eine Leitende Oberstaatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft. Quelle: Anlage 241_F2 (Abschrift).

Damit hat die Generalstaatsanwaltschaft über meine Bitte entschieden — sie selbst. Begründet hatte ich die Bitte nicht damit, dass die Angezeigten Berliner Justizbedienstete sind, sondern damit, dass Oberstaatsanwalt Wachs die Anklage gegen mich als Beamter eben dieser Generalstaatsanwaltschaft vertreten hat und dass jede Beschwerde gegen eine Einstellung nach § 172 Abs. 1 StPO wieder bei ihr landet. Auf beide Gründe geht das Schreiben nicht ein. Zu den Daten: Das Schreiben trägt das Datum des Tages nach meiner Pressemitteilung vom 13.10.2026 und liegt zwei Tage nach der Ergänzung meiner Bundestagspetition; gefertigt wurde es fünf Tage später, bei mir kam es nach sieben Tagen an. Einen Zusammenhang behaupte ich nicht; ich halte die Daten fest. Für die Angezeigten gilt die Unschuldsvermutung. Vorher: die erste Antwort vom 29.09.2026 (F2-210) und die Folgeschreiben vom 12.10.2026 (F2-212).