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Fall 2 · Strafanzeige Groß / Wachs

Die Generalstaatsanwaltschaft gibt die Anzeige gegen ihren Ankläger an die ihr unterstellte Staatsanwaltschaft — ohne ein Wort zur Befangenheit

29.09.2026

Gz. 163 AR 392/26. Weiterleitung „zuständigkeitshalber“ an die Staatsanwaltschaft Berlin, 27 Tage nach Eingang der Anzeige. Kein Aktenzeichen, kein Wort zur erbetenen Abgabe außerhalb Berlins. Quelle: Anlage 224_F2 (Abschrift).

Antwort der Generalstaatsanwaltschaft