Der Vollzugsplan im Wortlaut: Beschwerden, E-Mails und Veröffentlichungen als Gründe gegen den offenen Vollzug
26.10.2026 · ausgehändigt 27.10.2026
Der schriftliche Vollzugs- und Eingliederungsplan der JVA Heidering vom 26.10.2026 (Konferenz 23.10.2026, ausgehändigt 27.10.2026) liegt jetzt als Scan vor: 14 Seiten und eine Maßnahmenübersicht. Er nennt keine Person mit Namen. Konferenzteilnehmer: „TAL’in 1; GL’in 1-5/6; GL’in 1-1/2“, Federführerin „GL’in 1-5/6“, Schluss „Im Auftrag / GL’in 1-5/6“ – ohne Unterschrift.
Gegen den offenen Vollzug führt der Plan an: Ich habe „bereits die Bereitschaft gezeigt, Veröffentlichungen und weitere öffentlichkeitswirksame Aktivitäten durchzuführen“; ich drohe bei Nichterfüllung meiner Forderungen mit „dem Versand einer Vielzahl von E-Mails, der Einlegung weiterer Beschwerden, der Veröffentlichung der Angelegenheit sowie Hungerstreik“; ich bestehe „wiederholt auf einen schriftlichen Bescheid“ und kündige an, ihn zu veröffentlichen (S. 3, 9). Fluchtgefahr: „Herr B. lehnt die gegen ihn ergangene Verurteilung nach wie vor ab“ (S. 3). Als Maßnahme: „Vermittlung an einen externen Träger zur Straftataufarbeitung (z. B. für Deradikalisierungsmaßnahmen; VPN)“ (S. 6). Für mich spricht laut Plan: keine dienstlichen Meldungen, Arbeit „gut“ bis „sehr gut“, keine Suchtmittelproblematik – das reiche nicht (S. 4). Die Prognose ist wörtlich aus dem Diagnostikverfahren vom 17.04.2026 übernommen, einschließlich des LSI-R-Werts 20, „Rückfallrisiko im unteren Durchschnitt“ (S. 11 f.; Anlage 137_F2). Die Bedrohungen gegen mich nennt der Plan nur „Bedrohungssituation“ (S. 5); dass die Anstalt am 21.08.2026 festgestellt hat, dass ich nicht Aggressor war (Anlage 14_F5), steht nicht darin. Nach meiner Kenntnis (Türschild, Schreiben der Anstalt) stehen hinter den Kürzeln: TAL’in 1 – Frau Metz, GL’in 1-5/6 – Frau Mahlow, GL’in 1-1/2 – Frau Dahms. Eine Gruppenleiterin mit der Funktion „GL’in 1/5-6“ hat mir schon am 13.03.2026 erklärt, sie sei gegen den offenen Vollzug, weil ich meine Schuld nicht anerkenne und Namen von Amtsträgern veröffentlichen wolle (Anlage 156_F2). Angaben über meinen Sohn sind geschwärzt. Meine Bewertung: Die Anstalt wertet die Wahrnehmung von Rechten als Gefahr. Ich habe die Tat nicht begangen; ein Geständnis wird es nicht geben. Antrag an die Strafvollstreckungskammer: F2-226, F2-229.