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Fall 5 · Bedrohung in Haft

Nationale Stelle zur Verhütung von Folter und Europäischer Antifolterausschuss (CPT) informiert

02.11.2026 · per Telefax und E-Mail

Am 02.11.2026 habe ich die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter (12:59 Uhr, FAX-ID 17715156, zusätzlich per E-Mail) und den Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter des Europarats (CPT, 12:53 Uhr, FAX-ID 17715119) über meine Haftbedingungen informiert: die Bedrohungen durch Mitgefangene, meine faktische Selbstisolation seit 2024 und einen Vollzugsplan, der Beschwerden als Risiko wertet.

Beide Stellen entscheiden keine Einzelbeschwerden; ich bitte, die Hinweise bei Besuchen und im Dialog mit den Berliner Behörden zu berücksichtigen – insbesondere zum Schutz vor Übergriffen unter Gefangenen, zum Hofgang für gefährdete Gefangene und zur Dokumentation von Gefährdungsmeldungen (Anlage 18_F5, Anlage 17_F5). Eine Gefährdungsanalyse, die alle gemeldeten Vorfälle seit Juli 2024 zusammen bewertet, ist mir nicht bekannt; ich habe sie am selben Tag bei der Anstalt beantragt (Anlage 275_F2). Berichtigung vom 03.11.2026: Ich fürchte nicht um meine Sicherheit im Hof; ich verzichte freiwillig auf den Hofgang, um möglichst wenige Gelegenheiten für weitere Provokationen zu bieten. Seit Juli 2024 sind mir nacheinander zwei Mitgefangene nahegekommen, die mich bedroht haben, trotz meiner Meldungen. Ich bin überzeugt, dass das kein Zufall ist; beweisen kann ich es nicht (Anlage 20_F5, Anlage 21_F5, F5-026). Für die beteiligten Mitgefangenen gilt die Unschuldsvermutung. Vorher: F5-024.