⚖ Verteidigung gefunden — Träger für den Rechtshilfefonds gesucht
Wiederaufnahme: Eine Verteidigung außerhalb Berlins ist bereit. Gesucht wird eine gemeinnützige Organisation, die die Spenden verwaltet — das Geld geht an die Verteidigung, nicht an mich.
Details →Fall 2 · 14.08.2026 · Open Statement
Anlage 160_F2 — Open Statement zur Videotelefoniesperre
Die öffentliche Erklärung zur dreimonatigen Sperre der Videotelefonie. Sie hält mein fortbestehendes Interesse an einer gerichtlichen Feststellung fest — wegen Wiederholungsgefahr und wegen des Eingriffs in die Meinungs- und journalistische Betätigungsfreiheit.
Zur Rolle der Senatsverwaltung: Der Informationsweg wurde in dieser Erklärung als aufklärungsbedürftig beschrieben. Eine Weisung der Senatsverwaltung wurde ausdrücklich nicht behauptet — das war zu diesem Zeitpunkt eine offene Frage (inzwischen beantwortet, siehe Berichtigung unten).
Zur Rolle der Senatsverwaltung: Der Informationsweg wurde in dieser Erklärung als aufklärungsbedürftig beschrieben. Eine Weisung der Senatsverwaltung wurde ausdrücklich nicht behauptet — das war zu diesem Zeitpunkt eine offene Frage (inzwischen beantwortet, siehe Berichtigung unten).
Zusammenhang. Der rechtliche Teil derselben Sache ist die abschließende Stellungnahme vom 14.08.2026 (Anlage 159_F2) mit Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.
Herkunft der Angaben: Chronologie Fall 2, geführt von Dmitry Bagrash. Diese Seite fasst den erheblichen Inhalt zusammen und gibt das Dokument nicht vollständig wieder. Bewertungen sind als solche gekennzeichnet und ersetzen keine gerichtliche Feststellung.
Berichtigung vom 08.09.2026 — die offene Frage ist beantwortet.
In ihrer Stellungnahme vom 25.08.2026 (Anlage 205_F2) teilt die JVA Heidering mit: Eine E-Mail der Senatsverwaltung an die Anstalt habe es in dieser Angelegenheit nicht gegeben; die Anstalt war selbst Adressatin des Presseanschreibens vom 12.07.2026; eine Abstimmung mit der Senatsverwaltung fand in diesem Fall nicht statt. Ich nehme diese Auskunft an. Der Informationsweg wird hier nicht mehr als offene Frage geführt. Unverändert bleibt: Auslöser der Maßnahme war nach dem eigenen Vortrag der Anstalt ausschließlich eine Presseinformation.