⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins
Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Fall 2 · Landgericht Berlin I, 95. Strafvollstreckungskammer · Beschluss vom 11.09.2026, Zugang 17.09.2026
Anlage 218_F2 — Beschluss 595 StVK 126/26 Vollz: Bescheid zur Videotelefonie-Sperre aufgehoben
Tenor: 1. Der Bescheid der Justizvollzugsanstalt Heidering vom 22.07.2026 wird aufgehoben. 2. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen. 3. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin 9/10, der Antragsteller 1/10. 4. Der Streitwert wird auf 500 EUR festgesetzt. — Landgericht Berlin I, 95. Strafvollstreckungskammer, Einzelrichter Netsch-Hohloch, 11.09.2026.
Zusammenhang. Angefochtener Bescheid und auslösende E-Mail: Anlage 152_F2 · Stellungnahme der Anstalt vom 25.08.2026: 205_F2, 206_F2 · Vollständige Einordnung: Dossier „Die Sperrung der Videotelefonie“ · Dossier MTAL Lohmeier.
Herkunft der Angaben: Originaldokument im Dokumentenarchiv (beglaubigte Abschrift, 10 Seiten: Anschreiben, Beschluss, Gründe, Rechtsmittelbelehrung). Diese Seite ordnet das Dokument ein und gibt es nicht vollständig wieder.