Der inhaftierte Aktivist Dmitry Bagrash (JVA Heidering) hat am 10.07.2026 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Gegenstand ist die Weigerung deutscher Gerichte, ihm über Monate hinweg Zugang zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu gewähren — die einzige Möglichkeit für einen unverteidigten Gefangenen, fristgebundene Rechtsmittel wirksam einzulegen.
Die Beschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 12.06.2026 (Az. 5 Ws 17/26), der eine entsprechende Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen hatte, sowie gegen die zugrundeliegenden Beschlüsse des Landgerichts Berlin I. Gerügt werden Verletzungen von Art. 19 Abs. 4 GG (effektiver Rechtsschutz), Art. 103 Abs. 1 GG (rechtliches Gehör) sowie Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.
Die Einreichung ist durch zwei Fax-Sendeberichte belegt: 98 Seiten an das Bundesverfassungsgericht (03:28 Uhr) und 155 Seiten an das Kammergericht (03:33 Uhr), beide mit dem Status „Übertragung: OK".
Bagrash wendet sich mit einem begleitenden Open Statement an Journalistinnen und Journalisten, Mitglieder des Deutschen Bundestages, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie den UN-Menschenrechtsausschuss.