Beschwerden als Gefahr, Telefonkonto gesperrt: Wie ein Gefangener in der JVA Heidering zum Schweigen gebracht werden soll
Berichtigt am 3. November 2026: Im Abschnitt „Die Bedrohungen in der Haft“ hieß es in der versandten Fassung, Bagrash nehme nicht am Hofgang teil, „weil er sich nicht sicher fühlt“. Das war ungenau; der Abschnitt ist korrigiert.
Die JVA Heidering verweigert dem russischen Oppositionellen Dmitry Bagrash den offenen Vollzug und jede Lockerung. Der schriftliche Vollzugsplan vom 26. Oktober 2026, der jetzt im Wortlaut vorliegt, nennt als Gründe auch, dass Bagrash Beschwerden einlegt, E-Mails schreibt, auf schriftlichen Bescheiden besteht und Entscheidungen veröffentlicht. Der Plan trägt keinen Namen und keine Unterschrift. Seit dem 31. Oktober kann zudem niemand mehr von außen Guthaben auf sein Telefonkonto einzahlen – sein einziger regelmäßiger Kontakt nach außen. Bagrash beantragt heute ein unabhängiges Gutachten und eine unabhängige Untersuchung der Bedrohungen gegen ihn in der Haft.
Was im Vollzugsplan steht (Zitate)
- Gegen den offenen Vollzug spreche, dass Bagrash „bereits die Bereitschaft gezeigt“ habe, „Veröffentlichungen und weitere öffentlichkeitswirksame Aktivitäten durchzuführen“ (S. 3).
- Er drohe bei Nichterfüllung seiner Forderungen mit „dem Versand einer Vielzahl von E-Mails, der Einlegung weiterer Beschwerden, der Veröffentlichung der Angelegenheit sowie Hungerstreik“ (S. 3).
- Bei Entscheidungen, die ihm nicht passen, bestehe er „wiederholt auf einen schriftlichen Bescheid und kündigt an diese ggf. zu veröffentlichen“ (S. 9).
- Fluchtgefahr: „Herr B. lehnt die gegen ihn ergangene Verurteilung nach wie vor ab“ (S. 3).
- Als Maßnahme: „Vermittlung an einen externen Träger zur Straftataufarbeitung (z. B. für Deradikalisierungsmaßnahmen; VPN)“ (S. 6).
- Für ihn spreche: keine dienstlichen Meldungen, Arbeitsleistung „gut“ bis „sehr gut“, keine Suchtmittelproblematik. Das reiche nicht (S. 4).
- Die Prognose ist wörtlich aus dem Diagnostikverfahren vom April 2026 übernommen, einschließlich eines standardisierten Werts, der einem Rückfallrisiko „im unteren Durchschnitt“ entspricht (S. 11 f.).
- Konferenzteilnehmer: „TAL’in 1; GL’in 1-5/6; GL’in 1-1/2“. Verfasserin: „GL’in 1-5/6“. Unterschrift: keine.
Das Kammergericht hat am 24. September 2026 zum Vorgängerplan entschieden, ein Vollzugsplan ohne Unterschrift und ohne Namen der Verantwortlichen sei kein Mangel; das Gesetz verlange nur die Schriftform (5 Ws 165/26). Bagrashs Rechtsbeschwerde, ohne Anwalt geschrieben, scheiterte an Formanforderungen.
Die Bedrohungen in der Haft
Seit Juli 2024 hat Bagrash wiederholt Bedrohungen durch zwei Mitgefangene gemeldet. Am 5. August 2026 wurde er im Arbeitsbetrieb mit dem Tod bedroht, antisemitisch beleidigt und dreimal angespuckt. Die Anstalt stellte am 21. August 2026 nach Auswertung der Videoaufzeichnungen fest, dass Bagrash nicht der Aggressor war. Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam (496 Js 34084/26) ist Bagrash bis heute nicht vernommen worden; eine Ermittlungshandlung ist ihm nicht bekannt. Ein früheres Verfahren wegen Bedrohung stellte die Amtsanwaltschaft Berlin 2025 ein, ohne die von ihm benannten Zeugen zu vernehmen. Der Vollzugsplan erwähnt die Bedrohungen nur als „Bedrohungssituation“.
Seit 2024 nimmt Bagrash nicht am Hofgang teil und verlässt den Haftraum nur zur Arbeit – nach seiner Darstellung nicht aus Angst um seine Sicherheit, sondern um möglichst wenige Gelegenheiten für weitere Provokationen zu bieten. Seit Juli 2024 sind ihm nacheinander zwei Mitgefangene nahegekommen, die ihn bedroht haben, trotz seiner Meldungen über Monate im selben Bereich und später am selben Arbeitsplatz. Bagrash ist überzeugt, dass das kein Zufall ist, und vermutet dahinter die Generalstaatsanwaltschaft Berlin; beweisen kann er es nicht. Er bittet das Abgeordnetenhaus um Aufklärung. Eine Gefährdungsanalyse, die alle Vorfälle zusammen bewertet, ist ihm nicht bekannt.
Telefonkonto von außen nicht mehr aufladbar
Seit spätestens 31. Oktober 2026 können Angehörige und Unterstützer kein Guthaben mehr auf Bagrashs Telefonkonto im Haftraummediensystem des Betreibers Telio einzahlen (Konto 127-281-20). Drei Personen haben es unabhängig voneinander und zu verschiedenen Zeiten versucht. Auf mytel.io erscheint „Nummer nicht gefunden“, auf cyou.org „Etwas ist schief gelaufen“. Nach Bagrashs Kenntnis können andere Gefangene weiterhin Guthaben erhalten. Eine Mitteilung über eine Sperre hat er nicht erhalten. Ob es eine Störung, eine Sperre des Betreibers oder eine Veranlassung der Anstalt ist, ist offen. Bagrash hat heute bei der Anstalt einen Eilantrag und bei der Strafvollstreckungskammer einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt und Telio und die Senatsverwaltung für Justiz um Aufklärung gebeten.
Vorausgegangen ist eine Beschwerde, auf die niemand antwortet: Seit dem 17. August 2026 kosten Gespräche aus der Haft in deutsche Mobilfunknetze doppelt so viel, ins Ausland bis zu neunmal so viel. Die JVA Heidering hat auf Bagrashs Antrag vom 3. September nicht einmal den Eingang bestätigt; die Senatsverwaltung hat ihn am 10. September an eine Fachreferentin weitergeleitet und seitdem nicht entschieden; Telio hat nicht geantwortet. Am 29. Oktober hat Bagrash deshalb die Strafvollstreckungskammer angerufen. Seit der Erhöhung kauft Bagrash nach eigenen Angaben im Anstaltseinkauf außer Tabak und Kaffee nichts mehr, auch keine Lebensmittel; das Geld braucht er für das Telefon.
Die Kette der Hindernisse – jede Station ist dokumentiert
- 2021: Plakat „Putin is a Killer“ vor der russischen Botschaft beschlagnahmt (Fall 0).
- 2025/2026: Ausführung zum Urkundsbeamten für Rechtsmittel monatelang verweigert.
- Juli 2026: Videotelefonie gesperrt, weil er „persönliche Ansichten über die Berliner Justiz“ verbreite – im September vom Landgericht als rechtswidrig aufgehoben.
- August 2026: Brief mit seinem Rechtsmittelentwurf fünf Tage zurückgehalten – vom Landgericht im Oktober als rechtswidrig festgestellt.
- August 2026: Telefonentgelte verdoppelt; Beschwerden unbeantwortet.
- Oktober 2026: Vollzugsplan wertet Beschwerden, E-Mails und Veröffentlichungen als Gefahr.
- 31. Oktober 2026: Telefonkonto von außen nicht mehr aufladbar.
Zwei Gerichtsentscheidungen in drei Wochen
Das Landgericht Berlin I hat binnen drei Wochen zwei Maßnahmen der JVA Heidering für rechtswidrig erklärt: die Sperre seiner Videotelefonie (11. September 2026) und die um fünf Tage verspätete Aushändigung eines Briefes mit dem Entwurf seines Rechtsmittels (2. Oktober 2026, 595 StVK 134/26 Vollz). Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bediensteten, der die Sperre verfügt hatte, wies die Anstalt zurück: keine Pflichtverletzung.
Abschiebungsverbot nach Russland
Aus einem Schreiben des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses vom 10. September 2026 geht hervor: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat am 17. März 2026 festgestellt, dass für Bagrash ein Abschiebungsverbot hinsichtlich der Russischen Föderation besteht (§ 60 Abs. 5 und 7 AufenthG). Das Land Berlin betreibt dennoch seine Ausweisung; nach 34 Jahren in Deutschland würde er damit seine Niederlassungserlaubnis verlieren. Bagrash hat das BAMF heute um eine Kopie dieser Entscheidung gebeten.
Der Hintergrund seit 2021
Bagrash organisierte als Vorsitzender von Unkremlin e. V. Proteste vor der russischen Botschaft. Am 17. September 2021, zwei Tage vor der Dumawahl, beschlagnahmte die Polizei – nach Bagrashs Darstellung auf Anordnung eines Oberstaatsanwalts – sein Plakat „Putin is a Killer“; das Verfahren wegen Beleidigung des russischen Präsidenten wurde später eingestellt. Der Richter, der die Beschlagnahme bestätigte, erließ im Dezember 2022 den Haftbefehl gegen ihn. Bagrash dokumentiert diesen Vorlauf auf seiner Website (Fall 0).
Was Bagrash heute beantragt
- Bei der Strafvollstreckungskammer (Telefax): Ergänzung seines Antrags gegen den Vollzugsplan; Einholung eines Gutachtens eines externen Sachverständigen, der nicht dem Berliner Justizvollzug angehört; Vorlage der vollständigen Diagnostikunterlagen.
- Bei der JVA Heidering: externe Begutachtung, Akteneinsicht, die Namen der Verantwortlichen und eine Gefährdungsanalyse.
- Bei der Anstalt und der Strafvollstreckungskammer (Eilantrag, einstweilige Anordnung): sofortige Wiederherstellung der Einzahlungen auf sein Telefonkonto.
- Bei der Staatsanwaltschaft Potsdam und beim Petitionsausschuss des Landtags Brandenburg: Sachstand, Sicherung der Videoaufzeichnungen, Vernehmung des Zeugen, solange er in der Anstalt erreichbar ist.
- An die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter und an den Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT): Information über seine Haftbedingungen.
Zur Diagnostik vom März 2026 hat Bagrash an Eides statt erklärt, die Psychologin habe ihm am Ende des Gesprächs gesagt, sie müsse auf Veranlassung der Leitung eine für ihn sehr ungünstige Stellungnahme verfassen. Das Diagnostikverfahren trägt keine Unterschrift; nach seiner eigenen Belehrung ist es gerichtlich nicht überprüfbar.
Fragen, die Redaktionen stellen können
- An die JVA Heidering und die Senatsverwaltung für Justiz: Werden Beschwerden, E-Mails und Veröffentlichungen eines Gefangenen bei der Entscheidung über den offenen Vollzug als negativer Umstand gewertet? Wer hat den Plan vom 26. Oktober 2026 verfasst?
- An die Senatsverwaltung: Wird Gefangenen, die ihre Tat bestreiten, der offene Vollzug regelmäßig wegen fehlender „Straftataufarbeitung“ versagt?
- An die JVA Heidering, die Senatsverwaltung und Telio: Ist das Telefonkonto 127-281-20 gesperrt, seit wann, auf wessen Veranlassung? Hat die Senatsverwaltung der Entgelterhöhung zum 17.08.2026 zugestimmt?
- An die Staatsanwaltschaft Potsdam: Welche Ermittlungen gab es in 496 Js 34084/26? Wurden die Videoaufzeichnungen gesichert?
- An die Senatsverwaltung für Inneres: Wie verträgt sich die Ausweisung mit dem festgestellten Abschiebungsverbot?
Für die beteiligten Bediensteten liegt keine dienstrechtliche Feststellung vor; für die Mitgefangenen und für die in der Strafanzeige vom 2. September 2026 Angezeigten gilt die Unschuldsvermutung. Über Bagrashs Anträge und Beschwerden ist nicht entschieden; die Bewertungen sind seine.
Dokumente
Telefonkonto gesperrt, mit Bildschirmfotos (F2-240)
Telefonentgelte, Antrag an die Strafvollstreckungskammer (F2-231)
Vollzugsplan vom 26.10.2026 im Wortlaut (Scan) und Einordnung (F2-239)
Vollzugsplan beim Gericht nachgereicht, externes Gutachten beantragt (F2-241)
Kammergericht, Beschluss vom 24.09.2026 (F2-233)
Landgericht, Beschluss vom 02.10.2026 – Post (F2-234)
Abschiebungsverbot – Petitionsausschuss, 10.09.2026 (F2-236)
Diagnostikverfahren vom 17.04.2026 (Anlage 137_F2)
Eidesstattliche Erklärung zum 13.03.2026 (Anlage 156_F2)
Bedrohungen in der Haft: Staatsanwaltschaft Potsdam und Landtag Brandenburg (F5-024)
Nationale Stelle und CPT informiert (F5-025)
Fall 0: Plakat „Putin is a Killer“
Strafanzeige gegen VRiLG Groß und OStA Wachs vom 02.09.2026 im Original (Google Drive)
Kontakt: bagrash.presse@gmail.com · Presse-ID 2135610 · Dmitry Bagrash, JVA Heidering, Ernst-Stargardt-Allee 1, 14979 Großbeeren. Diese Pressemitteilung darf unverändert weitergegeben werden.