Pressemitteilung · 1. Oktober 2026 · zur sofortigen Veröffentlichung

Gericht hebt dreimonatige Videotelefonie-Sperre auf — Bagrash veröffentlicht die komplette Dokumentenkette und reicht Aufsichtsbeschwerden ein

Das Landgericht Berlin I hat den Bescheid der JVA Heidering vom 22.07.2026, mit dem Dmitry Bagrash die Videotelefonie für drei Monate gesperrt worden war, am 11.09.2026 aufgehoben. Die Videotelefonie wurde anschließend wieder freigeschaltet. Bagrash veröffentlicht Bescheid, Stellungnahmen und Gerichtsbeschluss vollständig und reicht nun eine Dienst- sowie eine Fachaufsichtsbeschwerde ein.

Gericht: Tatsachengrundlage unzureichend

Im Verfahren 595 StVK 126/26 Vollz kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der verfügten Sperre auf der ermittelten Tatsachengrundlage nicht vorlagen. Das Gericht beanstandete insbesondere die unzureichende Sachverhaltsermittlung und hielt einen Ermessensausfall für nicht ausgeschlossen. Von den Kosten des Verfahrens wurden neun Zehntel der JVA auferlegt.

Auslöser war eine öffentliche Videoerklärung

Gegenstand des Konflikts war eine öffentliche Videoerklärung von Bagrash mit dem Titel „Richter Groß hat Urteil gefälscht“. Der Gerichtsbeschluss hält fest, dass dem Gericht weitere Einzelheiten über Inhalt und technische Erstellung des Videos nicht bekannt waren und die JVA hierzu in ihren Stellungnahmen keine näheren Angaben gemacht hatte.

Bagrash hält seine Vorwürfe gegen Richter und Staatsanwalt aufrecht. Über diese Vorwürfe ist strafrechtlich nicht entschieden; sie sind keine festgestellten Tatsachen. Die Website veröffentlicht deshalb die zugrunde liegenden Dokumente und Gegenpositionen.

„Wer ein kritisches Video zum Anlass für eine dreimonatige Kommunikationssperre nimmt, muss wenigstens den Sachverhalt und die gesetzliche Grundlage sauber ermitteln. Das Gericht hat genau hier Defizite festgestellt. Ich will jetzt wissen, wie diese Entscheidung zustande kam und welche Konsequenzen die Aufsicht daraus zieht.“ — Dmitry Bagrash

Zwei getrennte Beschwerden

Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich auf die persönliche dienstrechtliche Prüfung der Rolle des Unterzeichners des Bescheids. Die Fachaufsichtsbeschwerde verlangt von der Senatsverwaltung eine Aufarbeitung der Verwaltungspraxis, insbesondere der Sachverhaltsermittlung, der Verhältnismäßigkeitsprüfung und möglicher milderer Mittel. Beide Beschwerden nehmen ihr Ergebnis ausdrücklich nicht vorweg.

Dokumente

Kontakt: bagrash.presse@gmail.com · Presse-ID 2135610 · Dmitry Bagrash, JVA Heidering, Ernst-Stargardt-Allee 1, 14979 Großbeeren. Diese Pressemitteilung darf unverändert weitergegeben werden.