Pressemitteilung · 29. Oktober 2026 · zur sofortigen Veröffentlichung

„Rechtswidrig – aber niemand verantwortlich“: Gericht hebt Sperre auf, JVA Heidering findet keine Pflichtverletzung

Das Landgericht Berlin I hat am 11. September 2026 die Sperre der Videotelefonie von Dmitry Bagrash in der JVA Heidering als rechtswidrig aufgehoben (595 StVK 126/26 Vollz). Auf seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bediensteten, der die Sperre verfügt hatte, antwortet die Anstaltsleitung mit Bescheid vom 16. Oktober 2026: Eine Verletzung von Dienstpflichten sei nicht festgestellt; auf eine nähere Begründung bestehe kein Anspruch. Bagrash wendet sich nun an die Senatsverwaltung für Justiz als Aufsichtsbehörde.

Der Vorgang

Was rechtlich gilt

Ein Bescheid auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss nach der Rechtsprechung nicht näher begründet werden. Bagrash bestreitet das nicht.

Gerade deshalb bleibt öffentlich nur ein Ergebnis stehen: Ein Gericht stellt fest, dass eine Maßnahme rechtswidrig war – und niemand ist dafür verantwortlich. Welche Pflicht geprüft wurde und warum eine gerichtlich aufgehobene Maßnahme keine Pflichtverletzung sein soll, ist nicht erkennbar.

Den Rechtsschutz gegen die Sperre selbst hat Bagrash vor Gericht gewonnen. Offen ist allein die Frage der Verantwortung – und die beantworten nur die Aufsicht und die Öffentlichkeit.

Was Bagrash beantragt

Fragen, die Redaktionen den Behörden stellen können

„Das Gericht hat entschieden, dass die Sperre rechtswidrig war. Die Anstalt hat entschieden, dass niemand etwas falsch gemacht hat. Beides zugleich geht nur, wenn rechtswidriges Handeln folgenlos bleiben darf.“ – Dmitry Bagrash

Außerdem: Am 27. Oktober 2026 wurde Bagrash der schriftliche Vollzugsplan ausgehändigt – 14 Seiten, ohne Unterschrift, nur mit einem Kürzel. Er bestätigt die Bedingung aus der Konferenz vom 23. Oktober: offener Vollzug nur gegen „Straftataufarbeitung“. Bagrash bestreitet die Tat; er hat seinen Antrag beim Landgericht auf den schriftlichen Plan erstreckt (Pressemitteilung vom 26.10.2026).

Über die Beschwerden und Anträge ist nicht entschieden. Für die betroffenen Bediensteten gilt, dass eine dienstrechtliche Feststellung nicht vorliegt; die Bewertungen sind die des Betroffenen.

Dokumente

Kontakt: bagrash.presse@gmail.com · Presse-ID 2135610 · Dmitry Bagrash, JVA Heidering, Ernst-Stargardt-Allee 1, 14979 Großbeeren. Diese Pressemitteilung darf unverändert weitergegeben werden.