Ergänzung an den Petitionsausschuss: Bitte um eine Gefährdungsanalyse, die alle Vorgänge zusammen bewertet
Am 21.10.2026 habe ich dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Vorgang Gz. 7654 eine Ergänzung übermittelt. Sie stellt die belegten Bedrohungen durch zwei Mitgefangene von Juli 2024 bis August 2026 in zehn Punkten zusammen — ohne Schlussfolgerung über Ursachen oder Zusammenhänge.
Ich bitte den Ausschuss, bei der Senatsverwaltung für Justiz Auskunft einzuholen: ob nach den Meldungen vom 22.07.2024, 27.10.2025, 15.07.2026 und 05.08.2026 jemals eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, die alle Vorgänge zusammen betrachtet; was der JVA Heidering bei der Versetzung am 10.06.2026 bekannt war; welche Schutzmaßnahmen derzeit bestehen; und ob bei der Umsetzung vom Juli 2026 der neue Arbeitsplatz geprüft wurde. Außerdem bitte ich, auf eine Gefährdungsanalyse durch die Aufsichtsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle außerhalb der Anstalt hinzuwirken.
Unschuldsvermutung
Für beide Mitgefangenen gilt die Unschuldsvermutung. Ob zwischen den Vorgängen ein Zusammenhang besteht, behaupte ich nicht; das soll eine unabhängige Stelle prüfen.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Jede meiner Meldungen wurde, soweit ich es erkennen kann, als Einzelfall behandelt. Die Anstalt hat am 21.08.2026 korrekt gehandelt (F5-021) — gerade deshalb halte ich eine Gesamtbewertung für möglich und nötig.
Herkunft des Dokuments
E-Mail an den Petitionsausschuss (petmail@parlament-berlin.de) vom 21.10.2026, zu Gz. 7654, mit Verweisen auf die Anlagen 1, 3, 5, 7, 10, 11, 13, 14 und 15_F5 sowie 81, 125, 126 und 146_F2.