Beschlagnahme des Banners auf Weisung von Oberstaatsanwalt Raupach
Am ersten Tag der Wahlen zur russischen Staatsduma ordnete Oberstaatsanwalt Raupach an, das Banner „Putin is a Killer“ und die Putin-Figur bei der angemeldeten Mahnwache vor der russischen Botschaft sofort zu beschlagnahmen. Der ausführende Polizeibeamte teilte mit, die Anordnung sei unabhängig von jedem Einwand aufrechterhalten worden.
Ein Vorschlag, die Aufschrift durch Anführungszeichen als Zitat kenntlich zu machen, wurde vom Beamten befürwortet, von der Staatsanwaltschaft jedoch nicht akzeptiert.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Eine Staatsanwaltschaft darf ohne richterliche Anordnung nur bei Gefahr im Verzug beschlagnahmen und muss dies binnen drei Tagen richterlich bestätigen lassen. Was an einem Wahlplakat vor einer Botschaft so eilbedürftig war, bleibt offen — außer es ging um die russischen Wahlen selbst.