Eingangsbestätigung des Entpflichtungsantrags
Am 27.12.2024 erhielt ich eine Eingangsbestätigung zu meinem Antrag vom 17.12.2024.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Die Eingangsbestätigung belegt, dass der Entpflichtungsantrag aktenkundig war. Die spätere Behandlung als nicht hinreichend dargelegt ist deshalb im Gesamtzusammenhang zu prüfen.