Strafverfahren Zur Prüfung 27.12.2024

Eingangsbestätigung des Entpflichtungsantrags

Am 27.12.2024 erhielt ich eine Eingangsbestätigung zu meinem Antrag vom 17.12.2024.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Die Eingangsbestätigung belegt, dass der Entpflichtungsantrag aktenkundig war. Die spätere Behandlung als nicht hinreichend dargelegt ist deshalb im Gesamtzusammenhang zu prüfen.

Dokumente / Anlagen

Dokumente/Anlagen: Anlage 6_F2 / Anlage 7C