Zugang zum GerichtDokumentiert01.10.2026

Fachaufsichtsbeschwerde an die Senatsverwaltung zur Videotelefonie-Sperre

Parallel zur Dienstaufsichtsbeschwerde richte ich eine Fachaufsichtsbeschwerde an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Die ursprüngliche Sperre muss nicht mehr aufgehoben werden; dies hat das Landgericht bereits getan. Gegenstand ist die fachliche Aufarbeitung der Entscheidungsgrundlagen und die Frage, welche organisatorischen und rechtlichen Folgerungen aus dem Beschluss gezogen werden.

Die Beschwerde fragt unter anderem nach der zugrunde gelegten Regelung, der Sachverhaltsermittlung, der Prüfung milderer Mittel und der Bedeutung, die einem Verzicht auf öffentliche Veröffentlichungen für den Zugang zu Videotelefonie zukommen darf.

Herkunft des Dokuments

Anlage 223_F2 – unterschriebener Fax-Schriftsatz vom 01.10.2026.

Anlage 223_F2 → · Gerichtsbeschluss 218_F2 →