Ich stelle einen Antrag an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin (in Folge GSdA) über Freischaltung der Telefonnummer 030/21280830 der Jüdischen Gemeinde Chabad Berlin (Anlage 20_F3).
Dokumente / Anlagen
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Mit diesem Antrag beginnt eine Kette, die 142 Tage dauern wird. Gegenstand war die Freischaltung der Telefonnummer einer Religionsgemeinde. Der Zugang zu einem Geistlichen ist durch Art. 4 GG und § 53 StVollzG geschützt und steht nicht im Ermessen der Anklagebehörde. Die folgenden Seiten zeigen, wie aus einer Selbstverständlichkeit ein Verfahren über mehrere Instanzen wurde.