Ich bekomme eine mündliche Ablehnung vom Oberstaatsanwalt Wachs (OStA)
Bekanntmachung durch die Sozialarbeiterin der JVA Moabit Fr. Gaedke zusammen mit dem Verbot der Aushändigung und der o.g. Entscheidung, die vom OStA WachsOberstaatsanwalt Klaus Michael Wachs, zentrale Anklagefigur im Verfahren. Wird auch im parlamentarischen Bericht zum Fall Breitscheidplatz erwähnt. erteilt wurde.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Eine mündliche Ablehnung, überbracht durch eine Sozialarbeiterin, ist keine anfechtbare Entscheidung. Genau darin liegt der Kern: Ohne schriftlichen Bescheid gibt es keine Begründung, keine Rechtsmittelbelehrung und keine Frist — und damit auch kein Rechtsmittel. Die Form der Ablehnung war hier zugleich das Hindernis für ihre Überprüfung.