Jüdische Gemeinde Zur Prüfung 03.09.2024

Die o.g. Sozialarbeiterin der JVA Moabit Fr

Gaedke informiert mich über das wiederholte Verbot zur Aushändigung des Kontaktes mit schriftlicher Ablehnung, die seitens erfolgte.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Die Wiederholung der Mitteilung bestätigt, dass eine schriftliche Ablehnung existierte — sie wurde mir nur nicht ausgehändigt. Ein Bescheid, dessen Existenz bekannt, dessen Inhalt aber unbekannt ist, kann nicht angegriffen werden. Dieselbe Konstellation wiederholt sich später bei der Stellungnahme der Anstaltsleitung im Verfahren 599 StVK 215/25.