Ich stellte einen Antrag an den Seelsorgedienst und den Sozialdienst über die Teilnahme am jüdischen Gottesdienst oder ein direktes Treffen mit einem Rabbiner.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Der Antrag richtete sich an Seelsorge- und Sozialdienst, also an die anstaltsinternen Stellen, die für religiöse Betreuung zuständig sind. Damit habe ich den vorgesehenen Weg beschritten, bevor ich Gerichte angerufen habe. Die Reihenfolge ist mir wichtig, weil mir später vorgehalten wurde, ich würde Verfahren führen statt Angebote anzunehmen.