Ich stelle einen erneuten Antrag auf die Anstaltsleitung, eine Freischaltung auf die o.g
Telefonnummer mit einer ausführlichen Erklärung der Rechtslage und einen Hinweis auf Verletzung meines Grundrechts (Anlage 5_F3).
Dokumente / Anlagen
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Der zweite Antrag verweist ausdrücklich auf die Grundrechtsverletzung. Damit war der Anstaltsleitung spätestens ab dem 31.10.2024 bekannt, dass ich den Vorgang als Eingriff in Art. 4 GG bewerte. Eine inhaltliche Auseinandersetzung damit hat nicht stattgefunden.