Ich stelle eine AagE:
1) wegen der Aufhebung der Beschränkungen gem. §119 StPO die allerdings nichts mit meinem Kampf um Genehmigung der Kontaktaufnahme mit der Religionsgemeinschaft zu tun hatten
2) meine wiederholte Anträge und Bitten zur Ermöglichung des Kontakts mit der Jüdischen Gemeinde durch Freischaltung der Telefonnummern wurden ignoriert und abgelehnt (Anlage 9_F3).
Dokumente / Anlagen
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Der Antrag verbindet zwei Punkte, die im Beschluss vom 08.01.2025 später gegeneinander ausgespielt wurden: die Aufhebung der Haftbeschränkungen nach § 119 StPO und die davon unabhängige Frage des Kontakts zur Religionsgemeinde. Ich habe schon hier klargestellt, dass beides nichts miteinander zu tun hat.