Ich erhalte eine schriftliche Antwort auf meinen Antrag vom 31.10.2024
Die Freischaltung wurde schon am 30.08.2024 abgelehnt vom Oberstaatsanwalt Wachs (OStA) (Anlage 11_F3).
Dokumente / Anlagen
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Die schriftliche Antwort verweist auf eine Ablehnung, die bereits am 30.08.2024 durch OStA Wachs ergangen sein soll — also mehr als zehn Wochen zuvor. Die Entscheidung existierte demnach, während mir über Wochen mitgeteilt wurde, es liege nichts vor. Die Aushändigung des Bescheides habe ich am 18.11.2024 erneut beantragt.