Ich stelle einen Antrag an AL mit einer wiederholten Bitte über die Aushändigung des schriftlichen Ablehnungsbescheid von OSta Wachs vom 30.08.2024 (Anlage 16_F3).
Dokumente / Anlagen
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Die wiederholte Bitte um Aushändigung des Bescheides vom 30.08.2024 zeigt, wie lange ein Vorgang laufen kann, dessen Gegenstand ein einziges Blatt Papier ist. Ohne den Bescheid gab es keine Grundlage für ein Rechtsmittel — die Nichtaushändigung wirkte damit wie eine Fristsperre ohne Frist.