Die Vertreterin der AL Moabit teilt mir mit, dass das mündliche Aushändigungsverbot der Entscheidung vom Oberstaatsanwalt WachsOberstaatsanwalt Klaus Michael (OStA) Wachs, zentrale Anklagefigur im Verfahren. Wird auch im parlamentarischen Bericht zum Fall Breitscheidplatz erwähnt. (30.08.2024) als eine offizielle Antwort auf meinen Antrag (18.11.2024) über Aushändigung des schriftlichen Verbots der Entscheidung vom OSta Wachs (30.08.2024) angesehen und deswegen nicht ausgehändigt wird.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Die Anstalt erklärte das mündliche Aushändigungsverbot zur offiziellen Antwort auf meinen schriftlichen Antrag. Eine mündliche Mitteilung über ein Verbot ist jedoch kein Bescheid: Sie enthält keine Begründung, keine Rechtsmittelbelehrung und lässt sich nicht zu den Akten nehmen. Damit war die Ablehnung erneut der Überprüfung entzogen.