Am 13.01.2025 legte ich Beschwerde wegen gerichtlicher Untätigkeit ein. Sie bezog sich auf die noch nicht entschiedenen Anträge vom 10.12.2024, 11.12.2024 und 17.12.2024 und zielte insbesondere auf Entpflichtung des Verteidigers und Akteneinsicht.
Diese Beschwerde ist für Fall 1 relevant, weil sie vor den BGH-Beschlüssen dokumentiert, dass die zentralen Probleme frühzeitig und ausdrücklich gerügt wurden.
Dokumente/Anlagen: Anlage 10_F2 / Postnachweis / Anlage 9C