Nach der Freischaltung meines Telefons übte ich sofort starken Druck auf meinen Rechtsanwalt aus, um zumindest eine Abschrift der RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. zu erhalten. Doch auch auf diesen dringenden Versuch reagierte er nicht.
Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenständiges Drive-Dokument hinterlegt; es handelt sich um eine Tatsachenfeststellung des Beschwerdeführers zum Telefonat mit seinem damaligen Verteidiger.