Fall 2 Zur Prüfung 29.04.2025

Erhalt eines Briefes in ausgetauschtem Umschlag

Am 29.04.2025 um 12:15 Uhr erhielt ich erstmals ein Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz in einem scheinbar verschlossenen Briefumschlag. Die äußere Oberfläche des Umschlags war jedoch leer – ohne Frankierung und ohne Poststempel. Das lässt nur einen Schluss zu: Unbekannte Täter innerhalb der JVA Moabit haben den ursprünglichen Umschlag rechtswidrig geöffnet und durch einen neuen ersetzt, um den Eingriff zu vertuschen. Dieses Verhalten erfüllt den Straftatbestand der Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses gemäß § 206 StGB. Der Inhalt des Schreibens bestand lediglich in der Rücksendung meiner Beschwerde gegen das Landgericht Berlin und das Amtsgericht Tiergarten an die Senatsverwaltung für Justiz.

Herkunft des Dokuments

Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenständiges Drive-Dokument hinterlegt; die Strafanzeige, die aus diesem Vorfall folgte, ist unter F2-055 und F2-059 dokumentiert.

← 24.04.2025 — Erhalt geöffneter Briefe Zur Chronik-Übersicht 02.05.2025 — Beantragte ich beim Urkundsbeamte JVA Mo →