Abgabe der vierten Ergänzung der RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. durch das Amtsgericht Tiergarten (UKB)
Am 07.05.2025 gab ich bei der Urkundsbeamtenstelle des Amtsgerichts Tiergarten die vierte Ergänzung meiner RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. zur Protokollierung ab.
(Anlage siehe Fall 1 RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. Ergänzung Teil 4 (UKB)).
Ich habe auch hier keine Eingangsbestätigung gemäß § 37 StPO erhalten.
Siehe Punkt 47: Bereits ab dem 09.04.2025 lagen Teil 3 und 4 meiner Revisionsbegründungsergänzungen – mit Originalunterschrift – beim BGH vor, einschließlich klarer Hinweise auf eine Annahmeblockade durch die UKB.
Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-2-Drive-Index kein eigenständiges Dokument hinterlegt; der Beschwerdeführer verweist selbst auf „Fall 1“ als Fundort der Revisionsbegründungsergänzung Teil 4.