Am 14.05.2025 um 12:25 Uhr erhielt ich ein Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz, datiert auf den 05.05.2025. Traditionell – wie mittlerweile üblich – kam der Brief nicht im Originalumschlag bei mir an. Das bedeutet, dass die Anstaltsleitung meine Post geöffnet und gelesen hat – und damit erneut den Straftatbestand der Verletzung des Postgeheimnisses (§ 202 StGB) erfüllt.
Der Inhalt des Schreibens diente als Eingangsbestätigung für sämtliche an die Senatsverwaltung für Justiz gesendeten Briefe und E-Mails.
Alle Antworten der Senatsverwaltung für Justiz befinden sich in Anlage 56_F2.
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Str. 21–25, 10825 Berlin. Sammlung von sieben Antwortschreiben verschiedener Sachbearbeiter (Frau Graul, Herr Heinzmann, Herr Baller) an Dmitry Bagrash, jeweils betreffend Eingaben aus den Monaten März bis Juni 2025.
Hinweis zur Darstellung: Der Bestand besteht aus mehreren separaten Verwaltungsschreiben, die als eine Sammeldatei abgelegt wurden. Nachfolgend die wesentlichen Inhalte in chronologischer Reihenfolge, ohne wiederkehrende Fußzeilen (Bankverbindung, Anfahrtsbeschreibung, Datenschutzhinweise):
3. April 2025 (Bearb. Frau Graul): Bestätigt den Eingang des Schreibens vom 26.03.2025. Soweit sich die Beschwerden gegen die JVA Moabit richten, wurde das Schreiben zur Prüfung an die JVA Moabit weitergeleitet, da die Anstaltsleitung sich noch nicht abschließend befasst habe. Beschwerden gegen Gerichte/Strafverfolgungsbehörden wurden an die zuständigen internen Stellen weitergeleitet.
15. April 2025 (Bearb. Herr Heinzmann): Teilt mit, dass das Schreiben vom 26.03.2025 an den Präsidenten des Landgerichts Berlin I (betr. Beschwerde über VRiLG Groß) und an den Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten (betr. Beschwerde über die Urkundsbeamtin) weitergeleitet wurde, da diesen die unmittelbare Dienstaufsicht obliege. Bittet, die jeweiligen Bescheide abzuwarten.
5. Mai 2025 (Bearb. Frau Graul): Bestätigt Eingang der E-Mails vom 9. und 24.04.2025 sowie des Schreibens vom 24.04.2025. Erläutert das Prinzip der Fachaufsicht: Die Senatsverwaltung prüft nur, ob das abschließende Ergebnis eines Entscheidungsprozesses der JVA fachlich vertretbar ist – sie greift nicht in laufende Entscheidungsprozesse der Anstalt ein. Solange die JVA Moabit sich noch nicht abschließend positioniert hat, werden Eingaben zuständigkeitshalber dorthin zurückgegeben.
15. Mai 2025 (Bearb. Herr Baller): Teilt mit, dass die Eingaben vom 26.03., 9. und 24.04.2025 zuständigkeitshalber an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet wurden, deren Entscheidung abzuwarten sei.
16. Mai 2025 (Bearb. Frau Graul): Bestätigt Eingang der Eingabe vom 24.04.2025 an Senatorin Dr. Badenberg sowie der E-Mail vom 05.05.2025. Wiederholt: Beschwerden gegen die JVA Moabit wurden dorthin zur Prüfung weitergeleitet; Beschwerden gegen Gerichte/Strafverfolgungsbehörden an die zuständigen internen Stellen.
27. Mai 2025 (Bearb. Herr Baller): Die Eingabe vom 26.05.2025 (E-Mail, 11:07 Uhr) betrifft das bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin geführte Verfahren und wurde dorthin weitergeleitet, mit der Bitte, den Schriftverkehr künftig unmittelbar mit den beteiligten Behörden zu führen. Eine Ablichtung wurde zudem intern an das zuständige Referat weitergeleitet (Bezug: Schreiben an die JVA Moabit vom 24.05.2025).
16. Juni 2025 (Bearb. Frau Graul): Bestätigt Eingang der Eingabe vom 05.06.2025 an Senatorin Dr. Badenberg. Stellt fest, dass noch keine abschließende Befassung der JVA-Leitung erfolgt ist, und leitet das Schreiben erneut an die JVA Moabit weiter.
Anlage 56_F2 (Sammelschreiben der Senatsverwaltung für Justiz, April–Juni 2025): Anlage_56_F2.pdf