Kopikfon™
Dreizehn Monate: ein Mensch, eine Zelle und die Fantasie des Staates
Nach meiner eigenen Darstellung verbrachte ich die ersten dreizehn Monate nach meiner Verhaftung in nahezu vollständiger Isolation — ohne Blickkontakt zu anderen Gefangenen, ohne gewöhnlichen Umgang. Organisiert, wie ich annehme, auf Betreiben von Oberstaatsanwalt Wachs; umgesetzt in der JVA Moabit unter dem damaligen Sicherheitsleiter Kopik.
Das System begegnete mir mit demselben Vertrauen, das man normalerweise einem herrenlosen Koffer am Bahnhof entgegenbringt. Die tägliche Essensausgabe verwandelte sich in eine kleine Spionageabwehroperation: Der Teller durfte nicht direkt an den ausgebenden Mitgefangenen weitergereicht werden. Erst nahm ihn ein Wachmann entgegen, prüfte ihn auf verborgene Botschaften, reichte ihn weiter, und der gefüllte Teller wurde dem Besitzer zurückgebracht.
Eine seltene Form der Kommunikation: keine Nachricht, kein Empfänger, kein Kanal — aber der Kanal wurde täglich kontrolliert. Parallel dazu, so meine Erinnerung, fanden ständig Zellendurchsuchungen statt. Niemand ging hinaus, niemand traf sich mit irgendwem — und der Staat blieb dennoch wachsam. Die Logik war in ihrer Geschlossenheit makellos: Wurde nichts gefunden, war nicht gründlich genug gesucht worden. Wurde erneut nichts gefunden, war die Gefahr besonders gut versteckt.
AutorenberichtEine Innovation aus einem einzigen Blatt
Irgendwann beschloss ich, dem System zu einem Ergebnis zu verhelfen. Ich nahm ein Blatt A4, faltete es zu einem Rechteck etwa in der Größe eines iPhones und zeichnete ein Gerät, das ich Copec-Phone v.3 nannte — auf dem Display steht, wie zu sehen, „Copec-Phone V.3".
Die technischen Daten waren beeindruckend: Gehäuse aus Papier, Display aus Kugelschreiber, Netzbetreiber „Moabit Telecom", Akkustand „vollgeladen", zwei handgezeichnete Antennen, ein IMEI und eine Seriennummer — ebenfalls gezeichnet. Stromverbrauch: null. Fähigkeit, Anrufe zu tätigen: null. Fähigkeit, eine Verwaltungsmaschine in Gang zu setzen: maximal.
Darin eine parodistische Kontaktliste: „Terrorist N1", „Terrorist N2", die Geheimagenten Fuchs, Wolf, Hase und Vogel, dazu ein „Waffenlager" auf dem Planeten Orion. Auf der rechten Seite ein „geheimer Chat" und eine wenig schmeichelhafte Einschätzung einer mit einem Buchstaben abgekürzten Person.
Wichtig ist, das Wesentliche nicht zu übersehen: Vor uns liegt kein elektronisches Gerät, das geschickt als Papier getarnt wurde. Vor uns liegt Papier, das geschickt als Scherz getarnt wurde. Doch genau hier bewies die Berliner Sicherheitsbehörde die Fähigkeit, tiefer zu blicken als das Material selbst.
DokumentOperation „Matratze"
Das Papiertelefon lag unter der Matratze — ein Ort, den man bei regelmäßigen Durchsuchungen kaum als unzugängliches Archiv bezeichnen kann. Nach wenigen Tagen wurde es gefunden. Die dienstliche Meldung vom 03.07.2024 hält fest, dass unter der Matratze ein „selbstgebasteltes Handy aus Papier" entdeckt wurde, das Begriffe wie „Terrorist N1", „Terrorist N2", „Waffenlager", „Waffenlieferant etc." enthielt — dies sei dem meldenden Beamten „merkwürdig" vorgekommen.
Besonders bemerkenswert: Die Meldung hält auch meine eigene Reaktion fest, als mir eröffnet wurde, dass das Papiertelefon entnommen worden sei. Ich habe demnach nur belächelt reagiert — worauf mir laut Meldung erwidert wurde, ich solle es „gleich dem Herrn Copec von der Sicherheit geben, dem kleinen Idioten". Eine dienstliche Meldung, die einen Insider-Spitznamen für die eigene Sicherheitsabteilung dokumentiert, ist meiner Ansicht nach mindestens so aufschlussreich wie das Papiertelefon selbst.
An dieser Stelle hätte eine gewöhnliche Geschichte enden können. Ein Bediensteter hätte das Blatt aufheben, die Aufschriften lesen, seufzen, schmunzeln und es in eine Akte „Gefangene scherzen manchmal auch" legen können. Aber die Bürokratie kennt eine solche Akte nicht.
DokumentDer Moment, in dem Papier zu Mobilfunk wurde
Im offiziellen Schreiben der JVA Moabit vom 09.08.2024 wird der Gegenstand als das „selbstgefertigte und sichergestellte 'Mobiltelefon'" bezeichnet. Die Herausgabe wurde unter Verweis auf § 42 Abs. 1 UVollzG Bln (Sicherheit und Ordnung der Anstalt) abgelehnt. Die Prüfung habe ergeben, dass das Papiertelefon „unrichtige Tatsachen zum einen in der JVA Moabit eingesetzten Bediensteten sowie politische Inhalte" enthalte, „der der Anstaltsordnung zuwiderlaufen". Eine „Sammlung personenbezogener Daten sowie militante angeklungene Inhalte, wie in dem vorliegenden Fall die Begriffe 'Terrorist' und 'Waffen'", unterlaufe „den Grundsatz des Anstaltslebens" — mit Verweis auf § 186 StGB.
Da ist er, der historische Augenblick. Vor dem Schreiben existierte ein Blatt Papier mit Zeichnungen. Nach dem Schreiben existiert ein Mobiltelefon — zumindest in der Verwaltungsrealität. Apple gibt Milliarden für die Entwicklung von Geräten aus. Die JVA Moabit hat die Aufgabe mit einem einzigen Substantiv in Anführungszeichen gelöst.
Autorenbericht / SatireEin Gerät, das nicht klingelt, aber Besprechungen auslöst
Kopikfon™ fehlten sämtliche Eigenschaften eines Telefons — außer der äußeren Form und dem Wort „Phone". Es konnte weder Ton noch Daten noch Koordinaten übertragen. Aber es besaß eine einzigartige Funktion: erwachsene Menschen mit Amt und Befugnis dazu zu bringen, ernsthaft zu erörtern, wie gefährlich ein Rechteck aus Papier ist.
Vorgeschlagener Werbeslogan: Kopikfon™. Kein Netz. Kein Signal. Gesunder Menschenverstand außerhalb der Reichweite.
SatireDienstanweisung für den Umgang mit gefährlichem Papier
Damit ähnliche Bedrohungen die Anstalt nicht länger unvorbereitet treffen, folgender Vorschlag: Prüfen, ob sich das Blatt ins WLAN einbucht. Versuchen, eine SIM-Karte einzulegen — bei fehlendem Slot keine Gewalt anwenden. Die gezeichnete Taste drücken; lässt sie sich nicht drücken, den möglichen Einsatz fortschrittlicher Sensortechnik vermerken. Das Gerät anrufen; klingelt es nicht, einen Modus erhöhter Geheimhaltung annehmen. Den Akku prüfen — das gezeichnete Symbol „vollgeladen" als besonders verdächtig einstufen, da sich das Gerät offenbar nie entlädt. Eine Besprechung einberufen. Ein Schreiben verfassen, wonach Papier die Grundlagen des Anstaltslebens gefährdet. Das Beweisstück nicht zurückgeben: Es könnte in einem Buch verwendet werden — und das wäre bereits Kontakt zur Außenwelt.
Warum dieses Papiertelefon kein Nebenwitz ist
Ich ziehe hier bewusst einen ernsten Vergleich, weil er auf derselben Methode beruht, die ich auch im Kern meines Strafverfahrens sehe: zuerst wird einem Gegenstand ein gefährlicher Sinn zugeschrieben, dann wird diese Deutung amtlich dokumentiert — und das Dokument dient anschließend als Beleg für die Vernünftigkeit der ursprünglichen Deutung.
Genau dasselbe Muster finde ich in meinem eigenen Urteil vom 22.07.2024 wieder — bei der Vorrichtung, die an der Lepsiusstraße gefunden wurde:
| Gegenstand | Was physisch vorlag | Was ihm zugeschrieben wurde |
|---|---|---|
| Kopikfon | Ein Blatt Papier mit Zeichnungen | Ein „selbstgefertigtes Mobiltelefon", Gefahr für Sicherheit und Ordnung |
| Vorrichtung Lepsiusstraße | Eine Vorrichtung, deren elektronische Zusatzbauteile laut Urteil selbst „sich im Nachhinein nicht mehr feststellen" ließen (Urteil, S. 29) | Ein von mir aktivierter Zeitzünder bzw. Fernzünder — mit dem Vorsatz eines versuchten Mordes |
Selbst die eigene Sachverständige des Bundeskriminalamts konnte im Prozess nach meiner Erinnerung — und wie es sinngemäß auch im Urteil anklingt — nicht erklären, wozu die Platine überhaupt diente, und lächelte bei der Frage, ob am konkreten Ablageort tatsächlich ein Brand hätte entstehen können. Wenn nicht einmal die eigene Sachverständige des BKA die Funktion einer echten Platine bestimmen kann, aber die JVA Moabit ein gezeichnetes „vollgeladen"-Symbol als eigenständigen Gefährdungsbeweis behandelt, dann ist der Unterschied zwischen beiden Fällen für mich vor allem einer der Tragweite — nicht der Methode.
Genau deshalb heißt die entsprechende Rubrik auf dieser Website und in meinen Google-Docs-Unterlagen „Täuschung als modus operandi" — nicht als Zuspitzung, sondern weil dieselbe Methode, buchstäbliche Lesart plus amtliches Dokument, sich bei mir wiederholt in Situationen findet, in denen der gesunde Menschenverstand eigentlich die einzig nötige Instanz gewesen wäre. Wer im Papier ein Mobiltelefon erkennt, dem traue ich zu, auch in einer Metapher eine Mordwaffe zu erkennen.
Ausführliche, dokumentbelegte Analyse: Urteil vom 22.07.2024, vollständig kommentiert — insbesondere die Seiten 14 (Elektronik), 29–30 (Sachverständigengutachten).
Nachwort über die Süßigkeit
In einer früheren Erzählung berichtete ich von einer weiteren Aktion: Als die regelmäßigen Durchsuchungen nachließen, bat ich darum, sie zweimal täglich durchzuführen — ohne Arbeit würde das, wie ich sagte, meinen Tagesablauf abwechslungsreicher gestalten. Den Bediensteten versprach ich, aus Gastfreundschaft und Respekt für ihre wichtige Tätigkeit jedes Mal eine Süßigkeit auf dem Tisch bereitzuhalten. Danach, so meine Erinnerung, hörten die Durchsuchungen auf. Vielleicht übersteht das System ein Papiertelefon. Aber die Aussicht, jeden Tag am Tatort eine Süßigkeit vorzufinden, ist ein psychologischer Druck, auf den keine Dienstanweisung vorbereitet ist.
Fazit
Kopikfon beweist nicht automatisch die Unhaltbarkeit des gesamten Strafverfahrens. Es beweist etwas Engeres und gerade deshalb Anschauliches: eine konkrete staatliche Einrichtung hat tatsächlich ein Blatt Papier amtlich als selbstgebasteltes Mobiltelefon eingestuft und die Herausgabeverweigerung mit Sicherheit und Ordnung begründet. Das ist keine nachträglich erfundene Anekdote. Das ist eine Anekdote, der der Staat selbst eine Echtheitsbescheinigung ausgestellt hat. Und wenn ein System fähig ist, in Papier ein Kommunikationsmittel zu sehen, lohnt es sich, genau zu prüfen, was es sonst noch in Metaphern, politischen Parolen und einem Kanister gesehen hat, der Tage später gefunden wurde.
Kopikfon trug eine einzige ehrliche Aufschrift: Last call. Vielleicht war das der letzte Anruf beim gesunden Menschenverstand.