Revisionsbegründungsergänzung Teil 1 zur Niederschrift
Am 20.01.2025 wurde die RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzung Teil 1 zur Niederschrift gebracht. Nach dem Anlagenverzeichnis war sie inhaltlich identisch mit der ursprünglich verfassten Ergänzung und erfolgte vor dem BGH-Beschluss vom 07.05.2025.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Dieses Dokument ist zentral, weil es belegt, dass eigene substantiierte Revisionsrügen vor der Entscheidung des BGH in das Verfahren eingebracht wurden.
Amtsgericht Tiergarten in der JVA Moabit, vor der Rechtspflegerin. Erschienen am 17.01.2025 (08:30–11:00 Uhr) und am 20.01.2025 (08:30–10:15 Uhr). Berlin, den 20.01.2025. Az. 522 Ks 5/23. 6 Seiten Protokoll.
Hinweis zur Fassung (Stand 11.08.2026): Diese Seite gibt den Schriftsatz jetzt im vollständigen Wortlaut wieder und ersetzt die frühere gekürzte Zusammenfassung. Grund: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 19.06.2025 ausdrücklich festgestellt, dass ihm am 07.05.2025 die Ergänzungen bis einschließlich Teil 7 vorlagen und Gegenstand der Beratung waren — der Wortlaut dessen, was dem Senat vorlag, ist deshalb selbst Beweismittel. Redaktionell verändert sind allein die Namen zweier Privatpersonen, denen der Beschwerdeführer eine Straftat zuschreibt; sie erscheinen als „Frau T.“ und „Herr T.“. Der Name eines Zeugen erscheint als „Zeuge B.“. OCR-bedingte Lesefehler des Scans wurden stillschweigend berichtigt; Zeichensetzung wie im Original.
Hiermit ergänze ich gemäß §§ 344, 345 StPO die von meinem Rechtsanwalt Bernd Römer bereits eingereichte Revisionsbegründung.
Die Ergänzung ist erforderlich, da wesentliche Aspekte meines letzten Wortes in der Hauptverhandlung gemäß § 258 Abs. 2 StPO nicht in das schriftliche Urteil aufgenommen und berücksichtigt wurden.
Es wird beantragt, das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer zurückzuweisen. Des Weiteren bin ich freizusprechen, da nach Prüfung der Tatsachen und nach Berücksichtigung der vorgetragenen Beweise eine strafbare Handlung ausgeschlossen werden kann.
Ich beziehe mich auch auf das Urteil des BGH vom 27.02.2024 – 2 StR 146/03 sowie den Beschluss des BGH vom 07.05.2003 – 5 StR 142/03.
Ich rüge die Verletzung des formellen Rechts.
In meinem letzten Wort habe ich wesentliche Erklärungen zu meiner Unschuld vorgetragen, die weder im Urteil erwähnt noch erkennbar berücksichtigt wurden. Außerdem wurde ich während meines letzten Wortes durch den Richter Groß unterbrochen.
Dies stellt eine Missachtung meines Rechts auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG dar. Diese Unterlassung ist ein gravierender Verfahrensfehler, da mein letztes Wort Argumente enthielt, die Zweifel an meiner Schuld begründen können.
Dies beeinflusst meine Verteidigungsrechte erheblich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Berücksichtigung meines letzten Wortes zu einem anderen Urteil geführt hätte. Der Verfahrensfehler wirkt sich somit auf die Schuld- und Strafzumessung aus.
Mein letztes Wort bestand aus mehreren Teilen
Vor Ausbruch des Krieges nahm ich am Kongress der Opposition in Sofia (Bulgarien) teil, wo ich öffentlich die Einrichtung einer Datenbank über russische Agenten ankündigte.
Mein Auto wurde niedergebrannt. Ich setzte meine Arbeit fort. Der Krieg begann. In den ersten Tagen initiierte ich einen Brief russischer Bürger an das Europäische Parlament und an den deutschen Bundeskanzler, in welchem sie um militärische und technische Unterstützung für die Ukraine baten — entgegen dem von russischen Agenten verbreiteten Mythos von der historischen Schuld Deutschlands gegenüber Russland.
Dies war die beängstigendste Aktion für den Kreml, denn ich habe jedem russischen Bürger angeboten, den Brief auszudrucken und zu schicken.
Seit den ersten Kriegstagen habe ich ukrainische Flüchtlinge in meiner Wohnung aufgenommen. Sie alle fragten mich, was man in Deutschland für die Ukraine tun könne.
Unmittelbar nach Kriegsbeginn fand ich die Adresse des ehemaligen sowjetischen Generalkonsulats in Westberlin in der Lepsiusstraße, wo heute Kremlpropagandisten leben und arbeiten. Ich fotografierte die Villa des ehemaligen Generalkonsulats und veröffentlichte das Foto auf Facebook. Ich bat den internationalen Anwalt Yuri Shulipa und einen Anwalt aus Tschetschenien, rechtliche Möglichkeiten zu finden, um diese Villa, welche der Russischen Föderation gehört, zugunsten der Ukraine zu beschlagnahmen.
Diese Veröffentlichung machte mich zum Hauptverdächtigen im Falle des aggressiven Vorgehens gegen diese Immobilie.
Ich selbst nahm Frau T. und Herrn T. (die mit mir als Flüchtlinge lebten) mit zur Villa und schlug ihnen vor, die Bewohner der Villa zu beschatten und möglicherweise eine versteckte Kamera zu installieren, damit ich später, nach Durchführung einer journalistischen Untersuchung, die Ergebnisse mit den deutschen Sicherheitsdiensten teilen und veröffentlichen könnte.
Sie stimmten zu, und ich stellte ihnen meinen BMW zur Verfügung, während ich live im ukrainischen Fernsehen auftrat. Ich habe es nicht selbst getan, da die Aktion im Vergleich zur Verbreitung der oben erwähnten Briefe von geringer Bedeutung war.
Auf diese Weise erhielten sie Zugang zu meiner Wohnung, meinem Auto und meinem zweiten Telefon, welches sich immer in der Küche befand und das ich nie benutzte. Außerdem erhielten sie Zugang zu Dingen, an denen meine DNA haftete (vgl. Vernehmung vom 28.12.2022).
Sie fuhren mehrmals abends mit meinem BMW zur Villa und konnten die Details der Spezialoperation ausarbeiten und koordinieren.
Am Tag der Einbringung der Vorrichtung fuhren sie abends zu der Villa. Sie brachten sie in einem Schacht unter der Villa an. Aber der Zeuge B., welcher dort wohnte, sagte in seiner Aussage, dass er nie das Licht einschaltete, damit Passanten den Eindruck bekämen, dass dort niemand wohne.
Die Angreifer brauchten die Vorrichtung und meine DNA, damit es so aussehe, als ob ich diese dort installiert hätte. Am Tag der Verlegung nahmen sie mein zweites Telefon aus der Küche mit, welches auf mich registriert war.
Um zu garantieren, dass ich des Verbrechens überführt werde, schrieben sie daneben ein Graffiti in russischer Sprache. Sie legten eine schwarze Tüte auf das Gitter, welches den Schacht abdeckte, die am Morgen von dem Zeugen B. gefunden wurde.
Nachdem sie sich vergewissert hatten, dass sie entdeckt worden waren und sogar ein Video aufgenommen hatten, auf dem die Stelle deutlich zu sehen war, zogen sie ab. All diese Maßnahmen garantierten, dass die Vorrichtung, wenn schon nicht in der Nacht, so doch wenigstens am Morgen gefunden werden würde.
Nachdem sie sich die Medienberichte auf meinem Computer angesehen und nichts gefunden hatten, kamen sie erneut zur Villa, um zu sehen, ob die Vorrichtung gefunden worden war. Als sie wieder zu mir nach Hause kamen, habe ich sie wegen unbefugten Zugriffs auf meinen Laptop hinausgeworfen. Die Aktion war jedoch erfolgreich, denn das Auffinden meines Autos und meines Telefons, welche zum Zeitpunkt der Platzierung bei mir registriert waren, garantierte meine Verhaftung.
Dann geschah das Unvorhergesehene. Der Zeuge B. entdeckte am Morgen den Schriftzug an der Wand und die Tüte auf dem Schacht, nahm einen langen Stock und trug die Tüte damit zum Mülleimer. Danach schaute er nicht durch das Gitter in den Schacht. Die Vorrichtung wurde erst am 6. Mai, also 13 Tage später, in dem Schacht entdeckt.
Zur Argumentation des Oberstaatsanwalts
Oberstaatsanwalt Wachs bestritt immer wieder, dass dies Agenten des russischen Geheimdienstes waren. Er sagte, dass sie, wenn sie dies organisiert hätten, die Vorrichtung dort installiert und danach anonym die Polizei angerufen hätten, damit meine DNA dort gefunden werde.
Aber jede Aktion von Geheimdiensten im Ausland muss mit dem Kreml koordiniert werden. Ein anonymer Anruf erfordert eine andere Einheit und eine neue Koordination. Das bedeutet ein Versagen und einen Verweis von der russischen Regierung. Die Position von Oberstaatsanwalt Wachs zeugt von einem völligen Mangel an Verständnis für die Besonderheiten der Arbeit der russischen Sicherheitsdienste.
Zwar hat Professor Andreas Heinemann-Grüder mehrfach angeboten, bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft auszusagen, jedoch wurde er nie eingeladen. Er ist Osteuropa-Spezialist und Professor an der Universität Bonn sowie Regierungsberater. Im Prozess hat Professor Heinemann-Grüder darlegen können, dass alle Bewohner der Villa russische Geheimagenten waren. Dies machte Richter Groß und Oberstaatsanwalt Wachs wütend, und sie stoppten seine Aussage.
Zur technischen Frage
Ich sagte, dass die Vorrichtung dazu diente, mich zu kompromittieren, indem sie meine DNA an die Polizei weitergab, und keine Gefahr darstellte — insbesondere angesichts des Ortes, in einem Schacht. Ich habe technische Berechnungen mitgebracht und erklärt, dass ich rein zufällig für die Staatsanwaltschaft über dieses Wissen auf dem Niveau eines Experten verfüge. Seit 10 Jahren entwickle ich Software und Geräte, um die Leistung von Autos zu erhöhen; eine globale Leistungssteigerung kann nur durch Änderung des Verhältnisses von Luft und Benzin erreicht werden.
Mir vorzuwerfen, ich wüsste das nicht, ist so, als würde man einem Arzt vorwerfen, er vergesse, dass die Körpertemperatur 36,6 °C beträgt.
In der Wahrscheinlichkeitstheorie gibt es ein Konzept, das man „schwarzen Schwan“ nennt. So nennt man ein Ereignis, dessen Wahrscheinlichkeit vernachlässigt wurde, das aber dennoch eintritt. Die Tatsache, dass ein oppositioneller Journalist und Aktivist über professionelle Kenntnisse der Physik — des Verbrennungsprozesses — verfügt, ist scheinbar kaum zu glauben, aber Tatsache. Meine Qualifikationen wurden von dem Zeugen Lindenmann (DEKRA-Ingenieur) in der Verhandlung bestätigt.
Der Auslöser des Brandes müssen Streichhölzer gewesen sein. Dies ergibt sich aus den Zeugenaussagen der Polizei, den Fotos und den Sachverständigengutachten. Deshalb habe ich erklärt, dass die Streichhölzer unter Berücksichtigung der Witterung der Jahreszeit bis zum Morgen feucht gewesen sein müssen. Ich habe auch die Natur des Morgentaus im Sinne der physikalischen Gesetze erläutert.
Wenn man bedenkt, dass die Vorrichtung den Ermittlungen zufolge am 23. April 2022 gelegt und erst am 6. Mai von der Polizei entdeckt wurde, lag sie bereits seit 13 Tagen dort — und das, obwohl die Streichhölzer bereits am Morgen des ersten Tages hätten feucht sein müssen. Auch an den Streichhölzern wurden keine Spuren eines Anzündungsversuches gefunden.
Kein Sachverständiger konnte bei der Verhandlung eine so primitive und unzuverlässige Anzündmethode erklären. In der Verhandlung erwähnte der Richter mehrmals, dass ich mich erst an meine technischen Kenntnisse erinnerte, nachdem die BKA-Sachverständige Frau Cox ein Gutachten über Sicherheit und Zuverlässigkeit der Zündung abgegeben hatte. Dem war aber nicht so: Vom ersten Tag im Dezember 2022 an, als ich das Foto und den Ort der Installation sah, sprach ich von der Lächerlichkeit der Anschuldigung. Dies geht aus den Polizeiberichten hervor, welche meine Gespräche mit Besuchern im Gefängnis überwacht haben.
Kanister, Zeitpunkt, Wiedererkennung
Als ich begann, humanitäre Hilfe zu leisten, boten mir die Ukrainer an, mich dafür zu bezahlen. Dies lehnte ich jedoch immer ab. Dann fingen ukrainische Lkw-Fahrer an, als Dankeschön Diesel für mich abzufüllen, um meinen BMW zu betanken. So hatte ich stets mindestens einen Kanister und einen Schlauch im Kofferraum (vgl. Polizeibericht). Im April 2022 bemerkte ich, dass ein Kanister fehlte. Ich habe jedoch nicht weiter darauf geachtet, da ich dachte, diesen beim Beladen vergessen zu haben, und besorgte einen anderen.
Hätte ich die Vorrichtung installiert, dann hätte mich in der Nacht des 23. April bzw. am Morgen des 24. April der Bewohner der Villa, welcher mich persönlich kannte, erkennen müssen. Dies ist nicht geschehen. Der Bewohner der Villa hat sogar ein Video von einem Mann ohne Mütze gemacht — offensichtlich jedoch nicht von mir, denn er hätte mich erkannt.
Warum sollte ich eine Vorrichtung, welche nicht funktionierte und an welcher meine DNA haftete, nicht entfernen und 13 Tage dort liegen lassen? Es gab keine Anzeichen für eine versuchte Zündung. Sie wurde dort von jemand anderem platziert, damit meine DNA gefunden wird.
In dem Zeitraum, als die Vorrichtung angebracht wurde, war ein zweites Handy auf meinen Namen registriert. Dieses wurde jedoch von mir nie benutzt, sondern stand den Flüchtlingen in meiner Wohnung zur Verfügung. Dies ist durch Zeugen und TKÜ bestätigt. Mein eigentliches Telefon, welches ich immer benutzte, war bei mir, und ich befand mich nicht bei der Villa in der Lepsiusstraße.
Mein BMW war mindestens 4 Tage vor der Anbringung täglich in der Lepsiusstraße zu sehen. Dies ergibt sich aus den Akten. So konnte der russische Geheimdienst diese Aktion planen und koordinieren.
Als die Vorrichtung gefunden wurde, habe ich mich auf Facebook nicht dazu geäußert. Obwohl ich die Medienberichte gesehen habe, habe ich in keiner Weise reagiert. Wenn ich der Täter gewesen wäre, hätte ich in irgendeiner Art reagieren müssen.
Ich habe erklärt, dass ich nicht motiviert bin, illegale Handlungen gegen irgendjemanden zu begehen, da alle meine Aktivitäten auf legale und offizielle Weise gegen russische Agenten und Propagandisten gerichtet sind. Dies wird u. a. von den Zeugen Wiedemann, Heinemann-Grüder, Wendling und Sander sowie durch Daten aus Veröffentlichungen von mir und Straßenaktionen bestätigt.
Ich habe auch nie Graffiti verwendet. Ich habe immer die Sprachen Deutsch und Englisch verwendet. Das Wort „Hölle“ habe ich auf Russisch nur einmal auf Facebook und in einem ganz anderen Zusammenhang verwendet.
Unterbrechungen des letzten Wortes
Ich berichtete bereits, dass ich am 17.04.2021 Opfer polizeilicher Willkür bei einer Demonstration wurde. Als ich davon erzählte, unterbrach mich Oberstaatsanwalt Wachs und drohte mir mit einem neuen Strafverfahren. Der Richter ignorierte dieses Vergehen jedoch. Ich vermutete damals, dass dieser Vorfall der Grund für die Voreingenommenheit des Oberstaatsanwalts gegen mich war.
In meinem letzten Wort begann ich über die politischen Aktivitäten zu sprechen, welche in vielen Verhandlungen Thema waren. Richter Groß unterbrach mich jedoch mit den Worten, dass dies irrelevant sei. Ich konnte nur sagen, dass ich nie etwas von der Regierung forderte, sondern nur die Gefahr durch Putin und seine Agenten erläuterte und stets wirksame Methoden zu ihrer Bekämpfung vorschlug, die auf meiner Erfahrung als investigativer Journalist beruhen.
Ich habe ausnahmslos alle Aktionen mit deutschen politischen Analysten abgestimmt, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies wurde durch die Zeugen Heinemann-Grüder, Wiedemann, Sander und Eraschow bestätigt. An dieser Stelle unterbrach mich Richter Groß.
Die sechs Anschuldigungen des Oberstaatsanwalts
Oberstaatsanwalt Wachs hat in seinem Plädoyer sechs Anschuldigungen gegen mich vorgebracht, welche unhaltbar sind.
Erstens: Die amateurhafte Herstellung der Leiterplatte ist mit meiner Qualifikation als Elektronikhersteller und -designer mit 10 Jahren Erfahrung nicht vereinbar.
Zweitens: Mein Smart ist nicht, wie mir von Oberstaatsanwalt Wachs vorgeworfen, in der Nacht vom 31.12. auf den 01.01. abgebrannt, sondern in der Nacht vom 01.01. zum 02.01. vor dem Fenster meines Sohnes. Der Smart war das Zentrum des Brandes. Oberstaatsanwalt Wachs behauptete, dass mein Auto nicht Ziel des Anschlags war und dass mehrere Autos gebrannt hätten. Ein Polizist des Staatsschutzes empfahl mir daraufhin, alle Erwähnungen meiner Familie aus den sozialen Medien zu entfernen. Sergej Zolovkin (ehemaliger russischer Polizist und Journalist) hat einen kurzen Bericht darüber veröffentlicht.
Drittens: Bei meiner Reise nach Warschau am 22.11.2022 wurde mein BMW von Fremden manipuliert. Ich beantragte beim Staatsschutz eine Überprüfung meines Autos und meiner Wohnung. Außerdem übergab ich ein Foto von dem mutmaßlichen Täter. Oberstaatsanwalt Wachs sagte, dass dies keine Rolle spiele und mein Auto ständig kaputt sei. Dies ist nicht korrekt.
Viertens: Oberstaatsanwalt Wachs betrachtete meinen Wunsch, nach Kriegsbeginn als Soldat in die ukrainische Armee einzutreten, als Extremismus und als Wunsch nach illegalen Handlungen, da er behauptete, ich habe zur russischen Legion gewollt. Die russische Legion ist jedoch ein Teil der ukrainischen Armee.
Fünftens: Der Oberstaatsanwalt beschuldigte mich, den Fall des WhatsApp-Messengers, der bei mir im Juni 2022 vor der Aktion zur Unterstützung der Ukraine gehackt wurde, als angebliche Rechtfertigung zu nutzen. Auch das ist nicht korrekt; ich habe diesen Vorfall im Zusammenhang meines Strafverfahrens nie erwähnt.
Sechstens: Ich soll immer und überall den Ausdruck „Raschisten zur Hölle“ (Übersetzung des Graffiti an der Wand der Villa) verwendet haben — dies habe ich jedoch nie getan. Ich sage, wenn, dann auf Deutsch „Fahr zur Hölle“. In der russischen Sprache gibt es diesen Ausdruck nicht.
Damit sind alle Anschuldigungen des Oberstaatsanwalts vollständig und nachweislich widerlegt.
Schluss des letzten Wortes
Ich habe gesagt und bewiesen, dass mindestens 80 ausgebildete Agenten aus Russland pro Jahr nach Deutschland kommen. Ich habe eine Methodik entwickelt, um sie aufzuspüren, und habe eine Datenbank erstellt. Unter anderem deswegen war ich für den Kreml so gefährlich.
Ich wollte in meinem letzten Wort außerdem über meine Firma Rambach Industrie GmbH reden, wurde jedoch von Richter Groß dabei unterbrochen. Mir wurde vorgeworfen, dass ich die COVID-Hilfe in Anspruch genommen und mich dann meiner Firma entledigt habe. Jedoch habe ich die Firma einem Freund übertragen, da ich sie nicht mehr neben meiner Oppositionsarbeit führen konnte. Sollte Putins Regime beendet werden, werde ich die Firma wieder übernehmen und meine Arbeit dort fortsetzen.
Oberstaatsanwalt Wachs untersagte am 21.04.2023, dass Kriminalkommissar Weiß mir mein Handy zeigen konnte. Ich durfte lediglich die WhatsApp-Chats einsehen. Dies erschwerte die Suche nach Zeugen enorm. Statt 5 Minuten haben mein Anwalt und ich viele Monate gebraucht, um diese Zeugin zu finden. Die Aussage der Zeugin interessierte den Richter nicht.
Der Zeuge, der mit Herrn T. in meinem BMW unterwegs war, wurde von der Polizei nicht einmal befragt.
Am Ende des letzten Wortes sagte ich, dass ich nach meiner Entlassung mein Strafverfahren vom Bundestag untersuchen lassen werde. Somit kann das System zur Suche und Neutralisierung russischer Agenten geändert werden.
Ich bin für den Kreml nicht von geringer Bedeutung und stelle eine ernsthafte Gefahr dar. Dies belegen der OSZE-Bericht, die Drohungen in der Zentralpresse, die Überwachung und die Verbrennung meines Autos (Smart).
Ich lege kein Geständnis ab, nur damit das Ansehen des Oberstaatsanwalts gerettet wird.
Ankündigung weiterer Teile
Der nächste Teil der Ergänzung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht, da ein nicht erklärlicher Widerspruch zwischen dem Inhalt der Akten und den Urteilsgründen vorliegt. Der Tatrichter hat seine Pflicht zur erschöpfenden Würdigung der Beweise nicht erfüllt. Zudem ist die Beweiswürdigung fehlerhaft, da die allgemeinen Erfahrungssätze nicht berücksichtigt wurden. Das Urteil enthält widersprüchliche und unzureichende tatsächliche Feststellungen.
Von Anfang September 2024 bis heute hatte ich keinen Kontakt mit meinem Rechtsanwalt Bernd Römer. Eine Kopie der Revisionsbegründung habe ich erst am 06.12.2024 erhalten. Aufgrund dieses unzureichenden Vorgehens habe ich meinem Anwalt das Mandat entzogen. Dies habe ich dem Gericht bereits mitgeteilt, jedoch bislang keine Rückmeldung erhalten.
Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung der Ergänzung der Revisionsbegründung.
Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben. Geschlossen. An das Landgericht Berlin zu 522 Ks 5/23. Rechtspflegerin.
Herkunft des Dokuments
Ergänzung zur Revisionsbegründung Teil 1 vom 20.01.2025: Ergänzung zur Revisionsbegründung Teil 1 (UKB).pdf
Hinweis zur Anonymisierung: Der Beschwerdeführer erhebt in diesem Dokument eine schwerwiegende, unbewiesene Verdachtsäußerung gegen zwei von ihm namentlich genannte private Dritte (ehemalige Untermieter), sie könnten als Geheimdienstmitarbeiter an der Platzierung der im Verfahren als USBV bezeichneten Vorrichtung beteiligt gewesen sein. Da es sich um eine einseitige, gerichtlich nicht bestätigte Verdachtsäußerung gegen namentlich identifizierbare Privatpersonen handelt, wurden ihre Namen hier auf Nachname mit Initiale gekürzt; ebenso weitere im Original vollständig genannte private Zeugen. Der als Universitätsprofessor und Regierungsberater öffentlich auftretende Osteuropa-Experte wird hingegen mit vollem Namen (Wortlaut des Originals) benannt, da es sich um eine öffentlich bekannte Person in beruflicher Funktion handelt.