Am 30.01.2025 beantragte ich eine Eingangsbestätigung für die RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzung vom 20.01.2025 sowie für weitere Beschwerden und Verzögerungsrügen.
Die fehlenden oder verweigerten Eingangsbestätigungen sind Teil des später gerügten Problems der Unsichtbarmachung von Rechtsschutzhandlungen.
Anlage 12_F2 (Antrag auf Eingangsbestätigung vom 30.01.2025): Anlage 12_F2(1).pdf / Anlage 12_F2.pdf
Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-021 dokumentiert.