Fall 1 Zur Prüfung 30.01.2025

Bitte um Eingangsbestätigung nach § 37 StPO

Am 30.01.2025 beantragte ich eine Eingangsbestätigung für die RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzung vom 20.01.2025 sowie für weitere Beschwerden und Verzögerungsrügen.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Die fehlenden oder verweigerten Eingangsbestätigungen sind Teil des später gerügten Problems der Unsichtbarmachung von Rechtsschutzhandlungen.

Herkunft des Dokuments

Anlage 12_F2 (Antrag auf Eingangsbestätigung vom 30.01.2025): Anlage 12_F2(1).pdf / Anlage 12_F2.pdf

Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-021 dokumentiert.

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