Am 03.02.2025 stellte ich beim Kammergericht Berlin einen Antrag auf einstweilige Anordnung und Feststellung. Gegenstand waren insbesondere Weiterleitung und Bestätigung von Revisions- und Beschwerdeschreiben sowie die Feststellung der Rechtswidrigkeit von Untätigkeit und Irreführung.
Der Antrag zeigt, dass bereits vor den BGH-Entscheidungen gerichtlicher Schutz gegen die Blockade der Revisionsergänzungen gesucht wurde.
Anlage 13_F2 (Antrag vom 03.02.2025): Anlage 13_F2.pdf
Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-022 dokumentiert.