Zugang zum Gericht Zur Prüfung 27.12.2024

Eingangsbestätigung des Antrags

Am 27.12.2024 erhielt ich eine Eingangsbestätigung meines Antrags vom 17.12.2024 (Anlage 6_F2).

Landgericht Berlin I, Landgericht für Strafsachen, Turmstraße 91, 10559 Berlin. Az.: 522 Ks 5/23, 176 Js 4/22. An Herrn Dmitry Bagrash, JVA Moabit, Gef.-Buch-Nr. 2796/22-6. Datum: 27.12.2024.

In dem Strafverfahren gegen Dmitry Bagrash wegen versuchten Mordes u.a. Sehr geehrter Herr Bagrash, in der hiesigen Strafsache wird der Eingang Ihres Schreibens vom 11. Dezember 2024 bestätigt. Ich werde auch dieses den Akten nachsenden.

Mit freundlichen Grüßen, Groß, Vorsitzender Richter am Landgericht. Auf Anordnung: Schlägel, JOSekr’in, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Diese Eingangsbestätigung ist als Vergleichsmaßstab wichtig: Sie zeigt, dass das Landgericht Eingänge durchaus schriftlich bestätigt, wenn es dies will. Für die überwiegende Zahl meiner späteren Eingaben — bis hin zum Antrag nach § 109 StVollzG vom 28.04.2026 — ist eine vergleichbare Bestätigung nie erteilt worden.

Herkunft des Dokuments

Anlage 6_F2 (Eingangsbestätigung vom 27.12.2024): Anlage 6_F2.pdf