Am 17.12.2024 stellte ich einen Antrag auf Entpflichtung meines Anwalts aufgrund des Vertrauensbruchs (Anlage 5_F2)
Erste offizielle Reaktion: Am 21.05.2025 erhielt ich erstmals eine gerichtliche Antwort – den Beschluss BGH datiert auf den 07.05.2025
JVA Moabit, Rechtsantragstelle. Es erschien in der Rechtsantragstelle der JVA Moabit Herr Bagrash, Dmitry, Buchnr. 2796/22/6, und erklärte: 17.12.2024.
Ich möchte, dass mein derzeitiger Rechtsanwalt Herr Bernd Römer entpflichtet wird. Ich habe bereits mit Schreiben vom 16.12.2024 gegenüber meinem Rechtsanwalt erklärt, dass ich das Mandat kündige und meine Vollmacht widerrufe. Außerdem beantrage ich, dass Rechtsanwalt Römer mir sämtliche Unterlagen zu meinem Verfahren aushändigt.
Es war mir nicht mehr in angemessener Weise möglich, mit meinem Rechtsanwalt in Kontakt zu treten. Seit der Urteilsverkündung konnte ich nur zwei Mal mit ihm in Kontakt treten. Die Revisionsbegründungsabschrift meines Rechtsanwalts habe ich erst am 06.12.2024 erhalten. Zu diesem Zeitpunkt war die Begründungsfrist bereits abgelaufen. Somit konnte ich meine Revisionsbegründung nicht ergänzen.
Dadurch ist ein Vertrauensbruch entstanden.
gelesen, genehmigt, unterschrieben. Landgericht Berlin, AZ: (522 Ks) 176 Js 4/22 (5/23). Rechtspflegerin.
Anlage 5_F2 (Antrag auf Entpflichtung vom 17.12.2024): Anlage 5_F2.pdf
Dies ist der zentrale, seither in zahlreichen Folgeschreiben zitierte Entpflichtungsantrag (u.a. F2-020, F2-025, F2-047). Die Eingangsbestätigung ist unter F2-010 dokumentiert.