Am 16.12.2024 kündigte ich das Mandat und widerrief die Vollmacht meines Rechtsanwalts aufgrund eines gravierenden Vertrauensbruchs (Anlage 4_F2).
Erste offizielle Reaktion: Am 21.05.2025 erhielt ich erstmals eine gerichtliche Antwort – den Beschluss BGH datiert auf den 07.05.2025
An RA Bernd Römer, Hegewerk Rechtsanwälte, Wilmersdorfer Str. 157, 10585 Berlin. Von Dmitry Bagrash, JVA Moabit, Alt-Moabit 12a, 10559 Berlin. Betr.: Kündigung des Mandats und Widerruf der Vollmacht. Berlin, den 16.12.24.
Sehr geehrter Herr Römer, hiermit kündige ich das bestehende Mandatsverhältnis mit Ihnen fristlos und widerrufe die Ihnen erteilte Vollmacht mit sofortiger Wirkung. Diese Entscheidung begründe ich damit, dass es mir nicht mehr möglich ist, in angemessener Weise mit Ihnen in Kontakt zu treten. Meine mehrfachen Versuche ab Urteilsverkündung bis dato waren nur zwei Mal erfolgreich, am 22.7.24 um 17:18 Uhr und am 28.10.24 um 12:51 Uhr. Dadurch haben Sie mir keine Möglichkeit gegeben, meine Ergänzung zur Revisionsbegründungsschrift zu setzen.
Aus diesem Grund besteht ein Vertrauensbruch. Ich bitte Sie, mir umgehend eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung zuzusenden. Zudem ersuche ich Sie, sämtliche Unterlagen, die sich auf mein Verfahren beziehen, unverzüglich an mich zu übersenden.
Mit freundlichen Grüßen, Dmitry Bagrash. 16.12.24.
Anlage 4_F2 (Kündigung des Mandats vom 16.12.2024): Anlage 4_F2.pdf
Der darauffolgende Antrag auf Entpflichtung ist unter F2-009 (Anlage 5_F2) dokumentiert.