Zugang zum Gericht Zur Prüfung 20.01.2025

Einreichung der Revisionsbegründungsergänzung

Am 20.01.2025 konnte ich schließlich den ersten Teil meiner sergänzung zum Protokoll der Geschäftsstelle einlegen. (Anlage siehe Fall 1 Revisionsbegründung Ergänzung Teil 1 (UKB)_20.01.2025).

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Ich habe kein Eingangsbestätigung gemäß §37 StPO erhalten

Erste offizielle Reaktion: Am 21.05.2025 erhielt ich erstmals eine gerichtliche Antwort – den Beschluss BGH datiert auf den 07.05.2025

Herkunft des Dokuments

Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-2-Drive-Index kein eigenständiges Dokument hinterlegt; der Beschwerdeführer verweist selbst auf „Fall 1“ als Fundort der Revisionsbegründungsergänzung Teil 1.