Beantragte ich beim Urkundsbeamte JVA Moabit
Am 02.05.2025 um 6:20 Uhr stellte ich beim Urkundsbeamte JVA Moabit einen Antrag auf einen dringenden Termin beim Urkundsbeamten, um eine Strafanzeige gemäß § 206 StGB gegen die Justizvollzugsanstalt Moabit zu erstatten (siehe Punkt 53). Der Antrag wurde ignoriert – ein weiterer schwerwiegender Verstoß gegen mein Recht.
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WICHTIG:
Die bestehenden Hindernisse bei der Einreichung meiner RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzungen wurden dem Bundesgerichtshof durch die Anlagen 16_F2, 24_F2, 30_F2 und 32_F2 zur Kenntnis gebracht.
Meine RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzungen mit Originalunterschrift und dem ausdrücklichen Antrag auf Annahme wurden dem BGH im Rahmen der genannten Anlagen (insbesondere 24_F2 und 32_F2) übermittelt.
In sämtlichen Schreiben an den BGH habe ich darauf hingewiesen, dass ich nicht anwaltlich verteidigt bin. Mein Antrag auf Entpflichtung des Pflichtverteidigers vom 17.12.2024 ist bis heute nicht entschieden worden. Ebenso wurde mir bisher keine Akteneinsicht gewährt.
Allen Anträgen habe ich eidesstattliche Erklärungen beigefügt, um die geschilderten Umstände zu belegen.
Trotz nachweislicher postalischer Zustellungen habe ich nie eine Eingangsbestätigung gemäß § 37 StPO vom Bundesgerichtshof erhalten – kein einziges Schreiben aus Leipzig wurde mir bislang zugestellt.
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Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Der Antrag betraf eine Strafanzeige nach § 206 StGB gegen die Anstalt, in deren Gewahrsam ich mich befand — und er wurde über dieselbe Anstalt gestellt, weil mir kein anderer Weg offenstand. Er blieb ohne Antwort. Solange die Stelle, gegen die sich eine Anzeige richtet, zugleich den Zugang zu der Stelle kontrolliert, bei der sie anzubringen wäre, ist wirksamer Rechtsschutz nach meiner Auffassung strukturell ausgeschlossen.
Herkunft des Dokuments
Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenständiges Drive-Dokument hinterlegt. Die im Text genannten Anlagen 16_F2, 24_F2, 30_F2 und 32_F2 betreffen frühere Revisionsbegründungsergänzungen an den BGH und werden bei Erreichen der entsprechenden, noch nicht bearbeiteten Chronik-Nummern gesondert dokumentiert.