Zugang zum Gericht Zur Prüfung 05.05.2025

Beginn meines Hungerstreiks

Am 05.05.2025 um 06:25 Uhr trat ich aus Protest in den Hungerstreik, nachdem mir über Wochen hinweg durch ein gezieltes Zusammenwirken verschiedener Justizstellen – namentlich der Justizvollzugsanstalt, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, des Vorsitzenden Richters am Landgericht Groß, der Senatsverwaltung für Justiz sowie des Bundesgerichtshofs – die verfassungs- und gesetzlich garantierte Möglichkeit verwehrt wurde, meine Ergänzungen zur form- und fristgerecht einzureichen.

Trotz wiederholter und klar bezeichneter Anträge – unter anderem auf Akteneinsicht sowie zur Klärung des Verbleibs meines Verteidigers – reagierten sämtliche Stellen mit vollständigem Schweigen. Dieses fortgesetzte behördliche Nichtstun und die institutionelle Blockade verletzen in schwerwiegender Weise mein Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und stellen einen eklatanten Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Mindestgarantien eines fairen Verfahrens dar.

(Anlage: Schreiben per E-Mail an den Bundespräsidenten Steinmeier)

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Der Hungerstreik richtete sich nicht gegen die Haftbedingungen, sondern ausschließlich gegen die Blockade des Rechtswegs. Das ist der Unterschied, auf den es ankommt: Ein Gefangener, der isst, wird nicht zum Urkundsbeamten geführt; ein Gefangener, der nicht isst, wird es. Genau dieser Mechanismus wurde mir später als negatives Persönlichkeitsmerkmal vorgehalten.

Herkunft des Dokuments

Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Drive-Index kein gesondertes Dokument zur erwähnten E-Mail an Bundespräsident Steinmeier auffindbar; die Erwähnung stützt sich auf die eigene Darstellung des Beschwerdeführers.