Zugang zum Gericht Zur Prüfung 10.06.2025

Plötzliche Verlegung in die JVA Heidering

Am 10.06.2025 wurde ich überraschend in die JVA Heidering verlegt.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Die Verlegung erfolgte ohne Vorankündigung und mitten in mehreren laufenden Fristverfahren. Meine Schreibmittel und Unterlagen blieben zunächst in der abgebenden Anstalt. Nach meiner Einschätzung steht die Verlegung im Zusammenhang mit meinen Eingaben an die Senatsverwaltung für Justiz: In den Wochen davor hatte die Aufsichtsbehörde meine Beschwerden durchgängig an die Anstalt zurückverwiesen, zuletzt mit Schreiben vom 16.06.2025 (Anlage 56_F2); die Anstalt wiederum verweigerte jede schriftliche Entscheidung. Einen Beleg für eine gezielte Anordnung der Verlegung habe ich nicht; ich halte den zeitlichen Zusammenhang fest. Die Folgen sind auf den drei folgenden Seiten dokumentiert: abgesagte Vorführung, verweigerter Kugelschreiber, angebliches Fristversäumnis. Hinzu kommt, dass die Verlegung ohne vorherige Behandlungsuntersuchung bzw. Vollzugsplankonferenz erfolgte — die erste Vorladung zur EWA-Kommission datiert erst vom 13.03.2026, mehr als drei Jahre nach Haftbeginn (Chronik Nr. 137, Anlage 156_F2).

Herkunft des Dokuments

Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenständiges Drive-Dokument hinterlegt. Die Umstände der Verlegung und ihre Folgen sind ausführlich in der eidesstattlichen Erklärung vom 20.06.2025 (F2-085, Anlage 44_F2) dokumentiert.