Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Frist gewahrt: Die Rechtsbeschwerde zur Niederschrift erklärt — unter Fesseln, wo im Januar keine üblich waren
Am 09.09.2026 vormittags wurde mir mitgeteilt, mein Termin beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Zossen finde noch am selben Tag statt — zwei Tage vor Ablauf der Frist des § 118 Abs. 1 StVollzG im Verfahren 595 StVK 68/26 Vollz. Die Ausführung fand statt; die Rechtsbeschwerde wurde zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt.
Nach meiner Darstellung wurde mir vor der Ausführung die zivile Kleidung meiner Wahl verweigert; ich musste in Arbeitskleidung ausrücken. Auf Hin- und Rückweg wurde ich durchgehend gefesselt, einschließlich Fußfesseln. Bei einer vergleichbaren Ausführung im Januar 2026 wurden lediglich Handschellen verwendet, die im Gerichtsgebäude abgenommen wurden. Eine schriftliche Begründung für beides liegt mir nicht vor.
Was ich nicht behaupte
Ich behaupte nicht, dass die abweichenden Transportbedingungen gezielt gegen mich gerichtet waren. Eine plausible Erklärung ist eine geänderte oder im Einzelfall anders angewandte Sicherheitseinstufung, die nichts mit dem Inhalt der Ausführung zu tun hat. Ob ich dazu einen eigenen Vorgang eröffne, prüfe ich noch.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Das Ergebnis ist das, worauf es ankam: Die Frist ist gewahrt, die Rechtsbeschwerde liegt vor. Ich halte die Umstände der Ausführung trotzdem fest, weil dieses Dossier den ganzen Weg dokumentiert, nicht nur sein Ende — einschließlich der Tage, an denen die Unterlagen dafür nicht in meinem Besitz waren.
Herkunft der Angaben
Eigene Darstellung von Dmitry Bagrash. Der Volltext der Rechtsbeschwerde wird nachgereicht, sobald eine Ausfertigung vorliegt.
Dossier zum Vorgang → · Vorgeschichte: die nicht ausgehändigten Unterlagen →